
Geflügelpest erreicht weitere Lippstädter Ortsteile
Nach neuen Fällen in Delbrück-Westenholz gelten nun auch in Bad Waldliesborn, Lipperode und Esbeck strenge Auflagen für Geflügelhalter. Wer Geflügel hält, muss ab sofort besondere Schutzmaßnahmen beachten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.11.2025 15:25
Bad Waldliesborn, Lipperode und Esbeck betroffen
Nach neuen Geflügelpest-Fällen in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) gelten nun auch in Teilen von Lippstadt und Geseke besondere Schutzmaßnahmen. Betroffen sind die Ortsteile Bad Waldliesborn, Lipperode und Esbeck.
Neue Überwachungszone in Lippstadt
Am 4. November wurde in einem Geflügelbestand in Westenholz die Geflügelpest amtlich bestätigt. Am Dienstag, 11. November, meldete das Friedrich-Loeffler-Institut einen weiteren Ausbruch in einer zweiten Geflügelhaltung in Westenholz.
Die Überwachungszone rund um diesen Betrieb erstreckt sich nun auf weitere Teile von Lippstadt. Schon seit Mitte vergangener Woche gelten in der ersten Zone Auflagen für Geflügelhalter in Hörste, Teilen von Lipperbruch und auf Geseker Seite in Mönninghausen.
Strenge Regeln für Geflügelhalter
Wer innerhalb der Überwachungszonen Geflügel hält, muss diese streng einhalten. Dazu gehört unter anderem eine Aufstallpflicht für Hühner, Puten und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten. Das Amtsblatt des Kreises Soest veröffentlicht alle Vorgaben am Mittwoch, 12. November; sie treten am Donnerstag, 13. November, rechtskräftig in Kraft.
Lage im Kreis Soest
Seit dem 27. Oktober 2025 gab es im Kreis Soest bisher einen bestätigten Ausbruch in einer Hobbyhaltung in Lippetal sowie sieben bestätigte Fälle bei Wildvögeln in Lippetal, Wickede, Erwitte, Lippstadt und Soest. Die Geflügelpest ist hochansteckend und in der Regel tödlich für Hühner und Puten.
Der Veterinärdienst des Kreises Soest rät deshalb auch Geflügelhaltern außerhalb der Überwachungszonen, ihre Bestände besonders zu schützen und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Informationen dazu finden sich im Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE).
Verdachtsfälle melden
Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen sofort vom Veterinäramt untersucht werden. Die Behörde ist telefonisch unter 02921/30-2172 oder per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten hilft die Rettungsleitstelle des Kreises Soest.