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Geimpft, geteset oder genesen - Die Nachweise im Überblick
© Symbolbild/ Hellweg Radio
Corona-Notbremse im Kreis Soest
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Geimpft, geteset oder genesen - Die Nachweise im Überblick

Mit den zunehmenden Lockerungen im Kreis Soest kommen auch neue Regeln. Wie zum Beispiel, ein Testnachweis beim Restaurantbesuch. Wenn wir geimpft oder genesen sind ist aber kein Test nötig. Die Regeln im Detail haben wir hier zusammengefasst.

Veröffentlicht: Mittwoch, 26.05.2021 03:18

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Durch die sinkende Inzidenz im Kreis Soest dürfen viele Betriebe wieder öffnen. Darunter zum Beispiel Restaurants und Fitnessstudios. Alle Besucher brauchen aber dafür einen Nachweis über die drei Gs: getestet, geimpft oder genesen. Im Fitnessstudio "all inclusive" in Soest läuft die Nachweispflicht recht entspannt ab, so Trainerin Natalie. Die Menschen sind froh, dass sie wieder ihrem Sport nachgehen können und sind sehr dankbar. Das Team im "all inclusive" ist froh, dass sie wieder arbeiten können.


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Nachweispflicht in der Gastronomie

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Auch das Schankhaus Diva in Lippstadt habe sich auf die Kontrollen gut vorbereitet, so die Serviceleiterin Chantal Boos. Allerdings stehen Restaurants vor verschiedenen Herausforderungen. Zum Einen sieht jedes Testergebnis unterschiedlich aus, da alle aus verschiedenen Testzentren kommen. So müssen sich die Mitarbeiter jedes Mal einen neuen Überblick verschaffen. Eine Schulung hat es hierfür nicht gegeben. Außerdem ist der Aufwand so groß, dass ein Mitarbeiter extra abgestellt werden muss und somit nicht mehr seiner eigentlichen Arbeit nachgehen kann. Insgesamt lässt sich die Lage dennoch gut bewältigen, sagt Chantal Boos. Die Gäste seien entspannt und akzeptieren, dass es am Einlass auch mal etwas länger dauern könnte.

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Wann brauche ich einen Nachweis?

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  • Restaurantbesuch
  • Fitnessstudio
  • bei privaten Veranstaltungen mit mehreren Personen
  • für Konzerte und Aufführungen
  • Besuch von Freibädern
  • Besuch von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen
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Welchen Nachweis brauche ich?

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Bereits geimpft? Dann gilt Folgendes:

  • die Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
  • Impfung muss vollständig sein, also wir müssen zwei Aufkleber im Impfausweis haben (gilt für Biontech, Moderna und AstraZeneca)
  • Nachweis mit Impfausweis oder ähnlichem Dokument
  • erlaubt sind nur Impfstoffe, die in Europa zugelassen sind


Genesen?

  • Nachweis durch positives PCR-Test-Ergebnis
  • Ergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf maximal 6 Monate alt sein
  • nach einem halben Jahr erlischt Status als Genesener
  • ab dann wird ein negativer Schnellest oder eine Imfpung benötigt


Das gilt für Menschen die sowohl genesen, als auch geimpft sind

  • wenn wir bereits Corona hatten brauchen wir nur eine Impfung
  • Nachweis: positiver PCR-Test (s. Regeln oben) + Impfnachweis (s. Regeln oben)


Weder geimpft noch genesen? Dann zum Corona-Schnelltest!

  • Test in offizieller Teststelle (hier geht's zur Übersicht der Schnelltestzentren im Kreis Soest)
  • Ergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein
  • Nachweis: schriftliches oder digitales Testergebnis + Personalausweis oder ähnliches Ausweisdokument
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