Anzeige
GEMA-Gebühren: NRW zahlt für Vereine im Kreis Soest
© Hellweg Radio
Teilen:

GEMA-Gebühren: NRW zahlt für Vereine im Kreis Soest

Gute Nachrichten für Vereine im Kreis Soest: Wer ein Sommerfest oder Vereinsjubiläum feiert, muss sich ab Juli keine Sorgen mehr um GEMA-Gebühren machen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt diese Kosten ab dem 1. Juli mit einem neuen Pauschalvertrag - und entlastet damit rund 33.500 Organisationen in ganz NRW.

Veröffentlicht: Montag, 15.06.2026 05:55

Anzeige

GEMA-Gebühren weg - Land NRW übernimmt ab Juli die Musikkosten

Anzeige

Wer im Kreis Soest ein Vereinsfest organisiert, kennt das: Neben Auf- und Abbau, Catering und Helfern kommen auch GEMA-Gebühren auf die To-do-Liste. Das ändert sich jetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen und übernimmt ab dem 1. Juli die Kosten für Musik bei nicht-kommerziellen Vereinsveranstaltungen. Rund 33.500 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen in NRW profitieren davon - und damit auch zahlreiche Vereine im Kreis Soest. Das Land stellt dafür insgesamt rund drei Millionen Euro bereit. Der Vertrag gilt zunächst bis Ende 2027.

Auf den neuen Vertrag macht der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming aufmerksam, der die Entlastung für das Ehrenamt ausdrücklich begrüßt:


„Das Ehrenamt ist das Herz unserer Heimat und genau dort setzen wir an. Mit dem Pauschalvertrag schaffen wir eine spürbare Entlastung für Vereine und Organisationen im Kreis Soest, damit Sommerfeste, Gartenfeste oder das traditionelle Maibaumaufstellen weiterhin ohne finanzielle Hürden stattfinden können." - Jörg Blöming, CDU-Landtagsabgeordneter.
Anzeige

Wer profitiert - und was genau ist abgedeckt?

Anzeige

Anspruchsberechtigt sind eingetragene Vereine und Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Jede Organisation kann pro Jahr bis zu vier Veranstaltungstage über den Pauschalvertrag abrechnen - also zum Beispiel das Sommerfest, ein Vereinsjubiläum oder ein Gartenfest. Abgedeckt sind eintrittsfreie Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern - also CDs, MP3-Dateien oder Streamingdienste. Das gilt sowohl für Feste in geschlossenen Räumen als auch im Freien, solange die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet.

Anzeige

Was der Vertrag nicht abdeckt

Anzeige

Nicht jede Veranstaltung fällt unter den neuen Pauschalvertrag. Konzerte, Festivals, Theater- und Kabarettveranstaltungen sowie Tanzkurse, Sportevents, Streaming-Formate und kommerzielle Weihnachtsmärkte sind ausdrücklich ausgenommen. Wer also ein klassisches Vereinsfest im Dorf feiert, ist dabei - wer ein größeres öffentliches Event plant, muss die GEMA-Gebühren weiterhin selbst regeln.

Anzeige

Schützenfeste und Karneval: Noch wird geprüft

Anzeige

Ob auch Karnevals- und Schützenfestumzüge künftig in den Pauschalvertrag aufgenommen werden, ist noch nicht entschieden. Das Land NRW und die GEMA prüfen derzeit, ob und in welchem Umfang das möglich ist. Für viele Vereine im Kreis Soest - von Musik- und Heimatvereinen bis hin zu Sportvereinen - ist der neue Vertrag aber schon jetzt eine echte Erleichterung bei der Organisation ihrer Gemeinschaftsfeste.

Alle Infos zu Voraussetzungen und Antragsstellung gibt es direkt bei der GEMA.

Anzeige
Anzeige
Anzeige