Grundsteuer: Post für Eigentümer

Das Finanzamt Lippstadt erinnert an die Grundsteuerreform, die Eigentümer werden in den nächsten Tagen informiert.

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Das Lippstädter Finanzamt erinnert an die Grundsteuerreform. Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein Inforschreiben dazu. Damit können sie ihre sogenannte Feststellungserklärung machen. Die ist nötig, damit das Finanzamt die Grundsteuer neu berechnen kann. Die Feststellungserklärung muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober online beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Wer kein Internet hat, kann die Vordrucke auf Papier beim Finanzamt bekommen.


Hier ist die vollständige Pressemitteilung des Lippstädter Finanzamtes:

Ihr Finanzamt Lippstadt informiert:

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen unterstützen Bürgerinnen und Bürger bei der Grundsteuerreform


Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Leiter des Finanzamts Franz Josef Brüggemeier. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell. Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Franz Josef Brüggemeier. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“ Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Brüggemeier. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“ Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt ab Mitte Juni Papiervordrucke anfordern. Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite

www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Lippstadt eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02941/982-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.

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