
Der Mann aus Werl musste sich für etliche Vorüwrfe vor dem Arnsberger Landgericht verantworten. Unter anderem ging es um die Abgabe von Drogen an Minderjährige und Körperverletzung. Zu insgesamt vier Jahren Haft hat das Landgericht Arnsberg den 43-jährigen Werler jetzt verurteilt. In acht Fällen habe er Betäubungsmittel an eine Minderjährige abgegeben, heißt es vom Gericht. Sieben Mal in Tateinheit mit Verbrauchsüberlassung: Das bedeutet, dass die Minderjährige die Drogen sofort an Ort und Stelle konsumiert haben soll. Auch gefährliche Körperverletzung wird dem Mann aus Werl zu Last gelegt. Laut Anklage soll er unter anderem eine Frau mit einer Getränkekiste verprügelt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können noch eine Woche lang Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.