
Heckenschnitt Kreis Soest: Letzte Chance bis März
Hobbygärtner im Kreis Soest müssen sich mit dem Heckenschnitt beeilen - nur noch bis Ende Februar ist der massive Winterschnitt erlaubt. Ab März gilt ein Schutzverbot für heimische Vögel während der Brutzeit.
Veröffentlicht: Dienstag, 17.02.2026 10:24
Letzte Chance für Winterschnitt im Kreis Soest
Wer an seiner Hecke oder am Gebüsch im eigenen Garten noch größere Arbeiten plant, sollte sich beeilen. Der Kreis Soest weist darauf hin, dass nur noch bis Ende Februar der sogenannte Winterschnitt erlaubt ist. Hobbygärtner und Landwirte haben somit nur noch wenige Wochen Zeit, um Hecken massiv zurückzuschneiden oder ganze Büsche und Bäume zu entfernen. Diese Regelung dient dem Schutz heimischer Vögel, die sich auf die bevorstehende Brutzeit vorbereiten. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt diese zeitliche Beschränkung vor, um die Lebensstätten der Tiere zu schützen.
Brutzeit-Schutz ab März im Kreis Soest
Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt ein striktes Verbot für massive Rückschnitte an Hecken und Gehölzen. Diese Regelung bezieht sich auf alle größeren Eingriffe, die die natürlichen Lebensräume der Vögel beeinträchtigen könnten. Während dieser Zeit können die heimischen Vögel ungestört ihre Nester bauen und ihren Nachwuchs aufziehen. Das Verbot erstreckt sich über die gesamte Brut- und Aufzuchtperiode und endet erst zum 1. Oktober, wenn die meisten Vogelarten ihre Jungtiere bereits großgezogen haben. Diese Schutzmaßnahme ist bundesweit gültig und wird von den örtlichen Naturschutzbehörden überwacht.
"Das Bundesnaturschutzgesetz sagt eben, dass der Schutz nur gewährleistet ist, wenn ich die Brutzeit beachte. Die Brutzeit startet eben grob gesagt ab März. Von daher ist es wichtig, dass dann die Vögel in Ruhe brüten können und dass vor allen Dingen auch keine Lebensstätten verloren gehen." - Marianne Rennebaum, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde
Bedeutung der Hecken als Lebensraum im Kreis Soest
Hecken und Gebüsche erfüllen eine wichtige ökologische Funktion in der heimischen Landschaft. Sie bieten nicht nur Brutplätze, sondern dienen auch als Nahrungsquelle und Schutzraum für verschiedene Tierarten. Viele Vogelarten sind auf diese natürlichen Strukturen angewiesen, um erfolgreich zu brüten und ihre Jungen aufzuziehen. Die dichten Zweige und Blätter bieten Schutz vor Raubvögeln und anderen Gefahren. Zusätzlich finden die Vögel in den Hecken Insekten, Beeren und andere Nahrung. Der Verlust solcher Lebensräume durch unsachgemäße Schnittmaßnahmen zur falschen Zeit kann daher erhebliche Auswirkungen auf die lokale Tierpopulation haben.
"Gerade Hecken sind wertvolle Lebensräume für Vögel und auch für andere heimische Tiere. Da ist nicht nur Brutplatz, sondern also eine Nistmöglichkeit, sondern auch eine Nahrungsmöglichkeit. Und um diese Ruhe zu gewährleisten, ist es eben wichtig, dass das zum 1. März alles abgeschlossen ist." - Marianne Rennebaum, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde
Erlaubte Pflegemaßnahmen bleiben möglich
Gartenbesitzer müssen jedoch nicht komplett auf die Pflege ihrer Hecken verzichten. Auch während der Schutzzeit von März bis September sind kleinere Pflegemaßnahmen weiterhin erlaubt. Hecken und Büsche können beschnitten werden, um sie in Form zu halten - allerdings nur in begrenztem Rahmen. Diese schonenden Pflegeschnitte dürfen die Struktur der Gehölze nicht grundlegend verändern oder die Brutmöglichkeiten der Vögel beeinträchtigen. Wichtig ist dabei, vorher zu prüfen, ob sich bereits Nester in den Zweigen befinden. Sollten Vogelnester entdeckt werden, müssen diese Bereiche unberührt bleiben, bis die Jungtiere das Nest verlassen haben. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl die Bedürfnisse der Gartenbesitzer als auch der Schutz der heimischen Tierwelt berücksichtigt werden.