HSHL-Prozess zu Ende gegangen

Täter gilt als schuldunfähig.


© Simone Niewerth

Am 10. Juni letzten Jahres hat ein psychisch schwer kranker Mann am Hammer Campus der Hochschule Hamm-Lippstadt auf drei Studierende und auf eine Gastdozentin eingestochen. Die 30-Jährige Dozentin starb, die Studierenden wurden zum Teil schwer verletzt. Heute (6.1.) hat es das Urteil gegen den 34-jährigen Täter gegeben. Er muss auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.

Der Täter hat auf die Entscheidung eigentlich überhaupt keine Reaktion gezeigt. Als die Urteilsverkündung vorbei war, hat er sich von den Wachtmeistern in aller Ruhe wieder die Handschellen anlegen lassen und dann ist er auch sofort abgeführt worden. Kurz vorher hatte er sich allerdings noch einmal selbst zu Wort gemeldet. Und da hat er gesagt, das, was da passiert ist, täte ihm unwahrscheinlich leid. Er würde das gerne alles rückgängig machen.

Der 34-Jährige glaubt bis heute, dass alle Personen an der Hochschule zu einem Clan gehören, der ihn töten will. Dafür wollte er sich rächen. Kurz vor der Urteilsverkündung am Dortmunder Schwurgericht hatte der 34-Jährige noch einmal erklärt, dass alle Personen Zufallsopfer waren. Es sei ihm auch völlig egal gewesen, ob sie sterben oder nicht. Er habe nicht mal das Blut gesehen. Das Gericht wertete die Taten als Totschlag und als gefährliche Körperverletzung. Bestraft werden konnte der 34-Jährige allerdings nicht. Er gilt als schuldunfähig.

Der Vorsitzende des Dortmunder Schwurgerichts, Thomas Kelm, hat sich bei der Urteilsverkündung direkt an den 34-Jährigen gewandt und gesagt: „Sie wollten einfach nur Leute angreifen. Andere Gedanken haben Sie sich gar nicht gemacht.“ 

Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie ist erstmal unbefristet. Das heißt, der Mann wird erst wieder entlassen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Das kann nach ein paar Jahren sein, das kann aber auch bedeuten, dass er sein Leben lang in der Psychiatrie bleiben muss.

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