
Während über die bundesweite Notbremse noch diskutiert wird, gilt sie ab morgen (20.04.2021) schon im Kreis Soest. Das gab das Land NRW am gestrigen Sonntag per Pressemitteilung mit. Was ändert sich nun? Ab morgen dürfen wir uns nur mit einer weiteren Person eines zweiten Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Außerdem gilt bei der Notbremse:
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect) anbieten, jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet).
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Der Kreis kann aber entscheiden, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen Negativtest zulässig bleibt (sog. Testoption). Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Und genau das ist der Fall. Während einer Sitzung am 31. März unter Leitung von Kreisdirektor Lönnecke hat das Gremium entschieden, für diesen Fall die nordrhein-westfälische Testoption zu nutzen und einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Abstimmung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern in zwei Telefonkonferenzen und ein intensiver Abwägungsprozess.
Wann diese Testoption allerdings genau in Kraft tritt, das muss noch geklärt werden.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Im Kreis Soest lagen wir in der letzten Woche an drei Tagen über dem Grenzwert von 100, laut Zahlen des Landes. Die Pressemitteilung des Landes findet ihr hier
Wer einen Coronatest machen möchte, für den haben wir eine Liste aller Testzentren im Kreis Soest hier