Impfung für chronisch kranke Menschen

Ab heute können sich bei uns im Kreis Soest auch chronisch Kranke impfen lassen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Chronisch erkrankte Menschen gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der aktuellen Corona-Impfverordnung des Bundes können ab dem 29. März 2021 direkt beim Impfzentrum des Kreises Soest telefonisch einen Impftermin buchen. Anders als noch Freitag angekündigt, findet die Terminvergabe nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) statt. Einen Impftermin können wegen des weiter knappen Impfstoffs ausschließlich die in der Impfverordnung genannten Personengruppen unter der Telefonnummer 02921 303060 vereinbaren. Die Terminvergabe ist Montag und Dienstag von 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. 


Auch diejenigen, die eine Erkrankung im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der aktuellen Impfverordnung haben und bislang vom Impfzentrum abgewiesen werden mussten, können jetzt also einen Termin buchen.


Laut der Impfverordnung gilt dies für 

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. 


Ein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff besteht nicht.

Alternativ sollen sich die oben genannten Personengruppen ab dem 6. April auch beim Hausarzt impfen lassen können, wie es im aktuellen Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes NRW vom 24. März 2021 heißt. Hierin wird unter „Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Priorität 2“ auch festgelegt, dass derzeit weder die Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen noch von Schwangeren geimpft werden können. Diese Personengruppe muss sich also weiter gedulden. 

Alle Über-80-Jährigen können, sofern noch nicht geschehen, weiterhin über die Terminvergabe der KVWL unter 0800 - 116 117 02 einen Termin buchen oder einen bereits vorhandenen Impftermin, welcher erst in den nächsten Wochen ansteht, zeitlich vorziehen. Ab dem 6. April können über diese Telefonnummer auch alle Menschen aus dem Jahrgang 1941 einen Termin buchen.

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