In Vogelschutzgebieten im Kreis Soest: Anleinpflicht für Hunde

In Vogelschutzgebieten gilt ab heute Anleinepflicht für Hunde. Und das betrifft große Teile des Kreises Soest. Denn hier liegt mit der Hellwegbörde eines der größten Vogelschutzgebiete NRWs.

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Hunde in der Brutzeit anleinen

Um brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli angeleint werden. In Naturschutzgebieten gilt dagegen ganzjährig ein Anleingebot. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen schon in ihrer Nachbarschaft auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen. Weitere Vogelschutzgebiete sind der Möhnesee und die Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit den Ahsewiesen. Hier könnt ihr euch die Karte als Übersicht mit den Naturschutz- und Vogelschutzgebieten anschauen.


Leinenpflicht in HellwegBörde

Das größte Vogelschutzgebiet ist allerdings die Hellwegbörde mit rund 50.000 Hektar. Es zieht sich von Unna bis nach Paderborn quer durch den Kreis Soest und ist damit eines der größten in Nordrhein-Westfalen.

"Beim Gassigehen kann somit schnell das Vogelschutzgebiet betreten werden, auch wenn dies nicht immer sofort ersichtlich ist. Dennoch ist es wichtig, die Leinenpflicht einzuhalten, um die heimische Tierwelt zu schützen“, betont Konstanze Münstermann, in der Unteren Naturschutzbehörde für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde im Kreis Soest zuständig.


Vogelschutz im Kreis Soest

Die Hellwegbörde ist für viele bedrohte und seltene Arten ein landesweit bedeutsames Brut- und Rastgebiet. Hierzu gehören Wachtelkönig, Rohr- und Wiesenweihe sowie Kiebitz. Der Kreis Soest steht deswegen in besondere Verantwortung diese Vögel zu schützen. Die ersten Kiebitze sind bereits im Kreis Soest angekommen. Neben anderen Vogelarten wie Weihe oder Rebhuhn brüten auch sie versteckt auf den Äckern und Wiesen. Übrigens ist der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gekürt worden.


Auch Hauskatzen sollten nicht freilaufen

Hunde, die auf den Feldern und Wiesen toben, laufen und stöbern stellen eine Gefahr für Weihe, Hase, Reh & Co. dar. Aufgescheuchte Tiere verlieren Energie und müssen dadurch mehr Zeit für die Futtersuche aufwenden. Zudem können Nester von den Alttieren verlassen werden, wodurch Eier und Küken auskühlen, was tödlich enden kann. Bei häufigen Störungen können die Nester sogar aufgegeben werden. So können Hunde neben der Prädation von Fuchs und Habicht sowie Nahrungsmangel und ungünstige Witterungen zu einer zusätzlichen Belastung der Tiere werden. Auch Hauskatzen sollten in dieser Zeit soweit wie möglich nicht unbeaufsichtigt freilaufen gelassen werden.


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