Juristin zur möglichen nächtlichen Ausgangssperre im Kreis Soest


Im Kreis Soest wird aktuell über eine Ausgangssperre diskutiert. Sie könnte bald Teil der sogenannten Bundes-Notbremse sein, die am Freitag zum ersten Mal im Bundestag beraten wird.

Kommt die Ausgangssperre, darf man das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur mit einem wichtigen Grund verlassen. Die Soester Anwältin Nadia Kirschbaum erklärt, was dann trotz Ausgangssperre noch möglich ist. "Mit dem Hund gehen, aber auch sonstige Versorgung von Tieren." Außerdem darf das Haus aus beruflichen Gründen verlassen werden oder wenn man beispielsweise einen Arzttermin hat, so die Juristin,


Bei einer nächtlichen Ausgangsperre geht es darum, die dritte Welle einzudämmen. Dafür muss das Infektionsschutzgesetz verändert werden. Nadia Kirschbaum mahnt aber:" Wir haben das Problem, dass wir keine Zeit haben. Wissenschaftler und Mediziner mahnen, dass schnell gehandelt werden muss. Wenn wir jetzt den Weg des Gesetztgebungsverfahrens gehen, dann daueert es noch 14 Tage, bis es durch ist." Der Bundestag und der Bundesrat müssen dem neuen Gesetz zustimmen.

Frühestens am Mittwoch wird der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen.


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