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Kinderkrankentage: Frauen im Kreis Soest vorn
© AOK/Colourbox/hfr.
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Kinderkrankentage: Frauen im Kreis Soest vorn

Im Kreis Soest übernehmen Frauen bei kranken Kindern weiterhin den Großteil der Betreuung zu Hause. Eine aktuelle Auswertung der AOK zeigt eine deutliche Schieflage bei der Nutzung der gesetzlichen Kinderkrankentage zwischen den Elternteilen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.06.2026 05:41

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Ungleiche Verteilung im Kreis Soest

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Die Pflege kranker Kinder ist im Kreis Soest nach wie vor sehr ungleich zwischen den Geschlechtern aufgeteilt. Nach aktuellen Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wurden im Jahr 2025 insgesamt 3.155 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Dabei zeigt sich ein deutliches Bild: Nur rund 26,1 Prozent dieser Tage wurden von Vätern in Anspruch genommen. Der weitaus größere Teil der Anträge, nämlich 73,9 Prozent, entfiel auf weibliche Versicherte. Dies verdeutlicht, dass die sogenannte Care-Arbeit - also die Fürsorge und Betreuung innerhalb der Familie - weiterhin primär von Frauen geleistet wird. Die Zahlen belegen, dass traditionelle Rollenverteilungen in der Region auch im Jahr 2025 noch fest verankert sind.

„Dass Kinderkrankentage auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist. Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können.“ - Dirk Schneider, AOK-Serviceregionsleiter
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Ansprüche für Familien in der Region

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Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat grundsätzlich den gleichen rechtlichen Anspruch auf freie Tage zur Kinderbetreuung. Ziel dieser Regelung ist es, dass Familien eigenständig entscheiden können, wer im Krankheitsfall des Kindes die Betreuung übernimmt und wer arbeiten geht. Die Anzahl der verfügbaren Tage richtet sich dabei nach der individuellen Familiensituation und der Anzahl der Kinder im Haushalt. In einer Familie mit einem Kind stehen jedem Elternteil pro Kalenderjahr 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu. Alleinerziehende haben einen höheren Anspruch und können bis zu 30 Tage pro Kind geltend machen. Voraussetzung für die Zahlung ist immer ein ärztliches Attest, das die Betreuungsnotwendigkeit ab dem ersten Tag bestätigt.

„Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht." – Dirk Schneider, AOK-Serviceregionsleiter
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Finanzielle Hilfe und Antragstellung

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Wenn Eltern wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten können, dient das Kinderkrankengeld als finanzieller Ausgleich für den Verdienstausfall. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten für diesen Zeitraum von der Arbeit freistellen, zahlen aber in der Regel währenddessen kein Gehalt weiter. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung und erstattet etwa 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Lohns der Versicherten. Dabei gibt es jedoch eine gesetzliche Obergrenze, die aktuell bei einem Brutto-Betrag von 135,63 Euro pro Tag liegt. Zudem werden vom ausgezahlten Betrag Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, damit keine Lücken im Versicherungsschutz der Eltern entstehen.

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