Kreditstundung wegen Corona

Aufschieben um drei Monate ist möglich - unter gewissen Voraussetzungen.

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Wegen der Coronakrise haben viele im Kreis Soest finanzielle Schwierigkeiten und können zum Beispiel Kredite nicht mehr so einfach zurückzahlen.

Deshalb ist im Rahmen der Corona-Maßnahmen ein Gesetz in Kraft getreten ist, das kurzfristig etwas Luft verschaffen kann. Es führt unter bestimmten Bedingungen zur Stundung von Tilgungs- und Zinszahlungen für drei Monate. Die Banken dürfen für die Dauer der Stundung im Rahmen dieses Gesetzes keine zusätzlichen Zinsen oder Bearbeitungskosten geltend machen, so die Verbraucherzentrale Lippstadt. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kredit vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurde. Wer seine Kreditzahlungen stunden möchte, sollte die Bank kontaktieren und erklären, dass eine Zahlung wegen Einkommenseinbußen, die durch die Corona-Krise verursacht wurden, nicht möglich ist, so die Verbraucherzentrale. Eine Checkliste gibt es hier.

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