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Kreis Soest: Das Ende der Coronaschutzverordnung

Vor über 1.000 Tagen hat die NRW-Landesregierung die erste Coronaschutzverordnung erlassen. Heute (28.02.) läuft diese endgültig aus und mit ihr fallen weitere Corona-Maßnahmen.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.02.2023 04:03

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Vor über 1.000 Tagen hat die NRW-Landesregierung die erste Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Vor etwa drei Jahren gab es den ersten Coronafall in NRW. Heute (28.02.) läuft die Verordnung endgültig aus und mit ihr fallen ab morgen (01.03.) auch weitere Corona-Maßnahmen. In Arztpraxen müssen die Patientinnen und Patienten zwar weiterhin eine Maske tragen, für die Angestellten fällt die Pflicht aber weg. Auch beim Besuch in Krankenhäusern müssen wir weiterhin eine Maske aufsetzen. Das ist durch eine Verordnung der Bundesregierung geregelt. Dr. Heinz Ebbinghaus, Sprecher der Soester Hausärzte, geht davon aus, dass viele Angestellte in Arztpraxen auch weiterhin eine Maske tragen werden, um sich selbst auch vor Ansteckungen zu schützen. Er blickt positiv in die Zukunft:

"Wir müssen weiter mit Corona leben und umgehen. Es zeigt sich aber, dass wir das können." (Dr. Heinz Ebbinghaus, Sprecher der Soester Hausärzte)
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Das Ende der NRW-Coronaschutzverodnung: Gut oder schlecht?

Viele freuen sich über das Auslaufen der Coronaschuztverordnung und über den Wegfall vieler Corona-Regeln, andere sind besorgt. Was haltet ihr davon?

Ich finde es gut, dass die Verordnung ausläuft

77%

Einige Regeln sollten lieber noch bestehen bleiben

23%

Die Abstimmung ist bereits abgeschlossen. Es wurden insgesamt 31 Stimmen abgegeben.

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Ab März nur noch eine Corona-Regel im Kreis Soest

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Durch das Auslaufen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW fallen fast alle Corona-Regeln weg. Eine bleibt allerdings bestehen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Sie soll vorerst bis zum 7. April 2023 gelten und dann abgeschafft werden. Folgendes ist ab dem 1. März wichtig:

  • Maskenpflicht bleibt für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen
  • Angestellte in Arztpraxen müssen keine Maske mehr tragen
  • Keine Testpflicht mehr für den Besuch von Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und Co.
  • Kein Betretungsverbot mehr für Corona-Positive in vulnerablen Einrichtungen
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