Anzeige
Der Einzelhandel in Innenstädten soll wieder mehr an Attraktivität gewinnen.
© Hellweg Radio
Der Einzelhandel in Innenstädten soll wieder mehr an Attraktivität gewinnen.
Teilen:

Kreis Soest: Energiesparverordnung ab September

Ab dem 1. September 2022 soll eine neue Energiesparverordnung in Kraft treten. Eine Übersicht der möglichen Regelungen für den privaten und den öffentlichen Bereich.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.08.2022 06:05

Anzeige

In Deutschland ist aktuell Energie sparen angesagt. Hintergrund ist der Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Bundesregierung möchte sich deswegen auf eine Energiesparverordnung einigen, die ab dem 01.09.2022 in Kraft treten soll. Dann soll der Einzelhandel zum Beispiel die Schaufenster nachts nicht mehr beleuchten dürfen und Ladentüren müssen zu bleiben. Der Handelsverband Deutschland kann diese Entscheidung nachvollziehen, warnt aber vor dunklen Innenstädten. Diese könnten auch zum Sicherheitsrisiko werden.

Anzeige

Händler unterschiedlich betroffen

Anzeige

Volker Gode ist Geschäftsführer vom Modehaus Leffers in Lippstadt. Er sieht dem Ganzen relativ gelassen entgegen. Die Türen werden in seinem Laden schon länger geschlossen gehalten, wegen der andauernden Hitze. Sonst würde die Klimaanlage umsonst laufen. Die Schaufenster funktionieren ohnehin schon mit Zeitschaltuhr. Der Geschäftsführer blickt eher besorgt auf kleinere Händler, die es ohnehin schon schwer haben.

Anzeige

Weitere Regelungen der Energiesparverordnung

Anzeige

Die Energiesparverordnung soll bis Februar 2023 in Kraft bleiben und verfolgt, laut Wirtschaftsminister Robert Habeck, das Ziel, den Energieverbrauch reduzieren. Diese Regelungen finden sich im Entwurf.


Sparen im Privaten Bereich

Im privaten Bereich werden zum Beispiel Pools in den Blick genommen. Diese dürfen nicht mehr beheizt werden, zumindest, wenn es sich um gas- oder strombeheizte Pools handelt. Diese Regelung bezieht sich auf alle Innen- und Außenpools, die nicht gewerblich genutzt werden.


Sparen im Öffentlichen Raum

Im öffentlichen Bereich soll die Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden ausgeschaltet werden. Außerdem wird die Temperaturhöchstgrenze an Arbeitsplätzen öffentlicher Einrichtungen auf 19 Grad Celsius gesenkt.


Maßnahmen für Unternehmen

Einerseits sollen beleuchtete Werbeanlagen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr ausgeschaltet werden. Andererseits wird auch in diesem Bereich die Temperaturhöchstgrenze um einen Grad auf 19 Grad Celsius gesenkt. Die Senkung der Temperatur kann nach eigener Einschätzung durchgeführt werden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige