Kreis Soest verschärft Maskenpflicht

Der Kreis Soest hat neue Corona-Regeln beschlossen. Ab morgen gilt an belebten Orten eine Maskenpflicht auch im Freien.

© Hellweg Radio (Symbolbild)

Der Kreis Soest reagiert mit den neuen Regeln auf den überschrittenen Grenzwert für die sogenannte Gefahrenstufe 1. Seit dem Wochenende liegt unser Kreis über einem Inzidenzwert von wöchentlich 35 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Vor allem in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen müssen wir nun auch draußen die Maske tragen. Die genauen Regelungen für eure Stadt oder Gemende findet ihr unten.

Die vom Krisenstab des Kreises Soest am Sonntag angekündigte Allgemeinverfügung gemäß Paragraph 15a Coronaschutzverordnung ist erlassen. Ab Dienstag, null Uhr, gelten damit stärkere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im gesamten Kreis Soest. Mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden wurde in enger Abstimmung eine Maskenpflicht für regelmäßig stark frequentierte Außenbereiche festgelegt, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.


Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Kreises Soest veröffentlicht und auf www.kreis-soest.de/amtsblatt abrufbar. Die Maskenpflicht gilt für folgende Bereiche und Uhrzeiten. 


Gemeinde Bad Sassendorf, täglich jeweils von 9 bis 19 Uhr:

  • Jahnplatz
  • Bismarckstraße (ab Kreuzungsbereich Kaiserstraße)
  • Kaiserstraße (bis Kreuzungsbereich Bismarckstraße)
  • Wasserstraße (zwischen Kaiserstraße und Salzstraße)


Stadt Lippstadt, täglich jeweils von 9 bis 1Uhr:

  • Am Bernhardbrunnen
  • Poststraße im Bereich zwischen August-Kleine-Straße und Lange Straße
  • Lange Straße im Abschnitt zwischen Marktstraße und Am Bernhardbrunnen


Gemeinde Möhnesee, täglich jeweils von 9 bis 18 Uhr:

  • Staumauer der Möhnetalsperre einschließlich der südlichen und nördlichen Treppenanlage zum Ausgleichsweiher südlich und nördlich
  • Möhneseeturm 


Stadt Soest, täglich jeweils von 6 bis 19 Uhr:

  • Bahnhofsvorplatz Nord und Süd, Brüderstraße sowie Rathausstraße


Stadt Warstein, täglich jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr:

  • Skywalk
  • Lörmecketurm
  • Bilsteintal/Wildpark (hier nur Wartebereich Höhle, Hirschbrücke, Aussichtsplattformen Luchsgehege und Waschbärgehege)
  • Dieplohstraße von der Einmündung Hauptstraße bis zur Kreuzung Hochstraße
  • Hauptstraße von Kreuzung Rangestraße bis zur Einmündung Domring
  • Marktplatz Warstein
  • Wilkeplatz
  • Bahnhofstraße 


Wallfahrtsstadt Werl, täglich jeweils von 9 bis 19 Uhr:

  • auf dem gesamten Wochenmarkt
  • Walburgisstraße (ab Haus Nr.1)
  • Steinerstaße (bis Einmündung Friedhofsweg, einschl. Steinertorplatz) 


Darüber hinaus gelten ab Dienstag, null Uhr, folgende Einschränkungen:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung grundsätzlich auch am Sitz- und/oder Stehplatz.
  • Zuschauer von Sportveranstaltungen sind ebenfalls dazu verpflichtet, am Sitz- und/oder Stehplatz eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.


Verstöße gegen die genannten Regelungen der CoronaSchVO NRW werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Am Sonntag, 25. Oktober 2020, hatte die kreisweite 7-Tages-Inzidenz gemäß der Bemessungsgrundlage des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) den kritischen Wert von 35 überstiegen. Ab einem Inzidenzwert von 35 gemäß LZG ist der Kreis Soest verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Sie orientiert sich an der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und übernimmt deren Regelungen der 1. Gefährdungsstufe für den Inzidenzwert ab 35.

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