Kreis Soest: Verzögerung bei Briefen und Paketen
Veröffentlicht: Dienstag, 24.01.2023 06:41
Durch den Streik der Deutschen Post kann es heute weiterhin zu Verzögerungen kommen. Die Verbraucherzentrale hat Tipps, wie wir mit verspäteten Briefen und Pakten umgehen sollten.

Der Warnstreik der Deutschen Post hat spürbare Folgen: Auch heute (24.01.) kann es noch zu Verzögerungen bei der Zustellung einiger Briefe oder Pakete kommen. Demnach können auch Rechnungen mit einzuhaltenden Fristen zu spät nach Hause geliefert werden. Ein Grund zur Sorge sei das aber nicht unbedingt, sagt Juristin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Lippstadt:
"Mahnungen, die ich nicht bekomme, haben für mich erstmal keine Folge. Der Absender muss ja erstmal beweisen können, wann das bei mir angekommen ist."
Tipps von der Verbraucherzentrale
Durch den Streik könnten auch wichtige Briefe liegen bleiben, die zum Beispiel Mahnungen enthalten oder die fristgerecht ankommen müssen. Die Verbraucherzentrale hat Tipps, wie wir mit den Verzögerungen bei der Deutschen Post umgehen sollten:
- Alternativen zur DHL: Wer wichtige Bescheide abzugeben hat oder Fristen einhalten muss, der sollte lieber auf anderem Weg sicherstellen, dass die Post auch ankommt.
- Frühzeitig versenden: Wer ein Paket oder einen Brief zu einem bestimmten Datum einreichen muss, sollte die Verzögerung mit einplanen und die Post ein paar Tage früher versenden.
- Hinweis per E-Mail: Wer Rechnungen mit einzuhaltenden Fristen zu spät nach Hause geliefert bekommt, sollte lieber einmal auf die verspätete Lieferung hinweisen, um sich vor nachträglichen Mahnungen zu schützen (z.B. per E-Mail).
Wie reagiert das Finanzamt?
Durch den Streik der Deutschen Post könnten auch Bescheide vom Finanzamt zu spät geliefert worden sein. Wer deshalb die Fristen nicht einhalten kann, muss sich aber trotzdem keine Sorgen machen, sagt Mareike Pieperhoff, die Geschäftsstellenleiterin beim Finanzamt in Soest.
"Wenn ein Bescheid von uns rausgeht und der kommt nicht rechtzeitig an, kann der Steuerpflichtige das ganz einfach erklären. Wir haben ja keinen Nachweis, ob und wann er den Bescheid bekommen hat."