
Außengastronomie mit Stühlen und Tischen und einem Schirm
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Die neuen Vorgaben der Landesregierung, die ab Samstag den 15.05.2021 im gesamten Kreis Soest gelten, kann Lars Martin vom Deutschen Hotel und Gaststättenverband Westfalen nicht nachvollziehen. Er verstehe nicht, warum der Besuch der Außengastronomie nur für gestestete- genesene und geimpfte Personen möglich ist. Bei den einzuhaltenden Abstandsregeln bestehe im Außenbereich kein signifikantes Infektionsrisiko und die Innengastronomie wird erst ab einer stabilen Insidenz von unter 100 geöffnet werden können. Der Branchenverband hätte sich lieber eine sofortige Öffnungsperspektive für die Innen- und Außengastronomie gewünscht. Für viele Gastronomen lohne sich das alleinige Freiluftgeschäft nicht.
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