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Kurioser Fund auf A44: Gokart und Feuerwerk im Zoll-Stopp
© Hauptzollamt Bielefeld
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Kurioser Fund auf A44: Gokart und Feuerwerk im Zoll-Stopp

Auf der A44 zwischen Soest und Erwitte hat der Zoll einen britischen Kleintransporter gestoppt - voll mit illegalen Feuerwerkskörpern, E-Zigaretten und sogar einem Gokart. Den Fahrern drohen nun Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.01.2026 14:30

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Zoll stoppt Kleintransporter zwischen Soest und Erwitte

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Zöllner auf dem Parkplatz Lohner Klei an der A44 (zwischen Soest und Erwitte) haben einen ungewöhnlichen Fund gemacht: Ein in Rumänien zugelassener Kleintransporter aus Großbritannien war voll mit unversteuerten Waren – darunter Elektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte, Spielzeug und sogar ein Gokart.

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Illegale Waren entdeckt

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Neben den üblichen Waren stellten die Zöllner auch nicht einfuhrfähige E-Zigaretten und verbotene Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sicher. Die beiden Insassen, ein 41-jähriger Fahrer und sein Beifahrer, gaben an, die Waren für Privatpersonen in Rumänien zu transportieren. Wichtige Unterlagen wie Lieferscheine, Transport- oder Zolldokumente konnten sie nicht vorweisen.

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Strafverfahren eingeleitet

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Den Männern drohen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Nachdem sie die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.200 Euro bezahlt und eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro hinterlegt hatten, durften sie ihre Fahrt fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen zu den illegalen Feuerwerkskörpern führt nun das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg.

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Hintergrund zur Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern

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Grundsätzlich dürfen Waren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei eingeführt werden:

  • bis zu 300 Euro Warenwert für normale Reisende
  • bis zu 430 Euro bei Flug- oder Seereisenden
  • bis zu 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren

Werden diese Freimengen überschritten, müssen Einfuhrabgaben entrichtet werden und die Waren bei der Zollstelle angemeldet werden.


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