Lippetal erlaubt privat Strauchschnitt zu verbrennen

Schlechte Chancen für Osterfeuer.

© Hellweg Radio (Symbolbild)

Osterfeuer wird es wahrscheinlich auch in diesem Jahr nicht geben. Davon geht die Gemeinde Lippetal aus. Sie ermöglicht es ihren Bürgern aber noch bis Ende des Monats den anfallenden Strauchschnitt privat abzubrennen. Allerdings muss das zwei Tage vorher im Ordnungsamt angemeldet werden. Außerdem müsst ihr einiges beachten.


Lest hier die Details dazu:

Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum nur noch bis Ende März erlaubt

Auch in diesem Jahr wird es zur Eindämmung des Coronavirus voraussichtlich keine Osterfeuer geben. Das teilte Ordnungsamtsleiter Ludger Schenkel von der Gemeindeverwaltung mit.

„Wir bekommen derzeit viele Anfragen, ob Osterfeuer gestattet sind. Die Antwort lautet: Wahrscheinlich nicht“, so Schenkel. Man müsse zunächst die dann aktuelle Corona-Schutzverordnung abwarten.

Da bereits vielerorts Strauchschnitt gesammelt wurde, besteht die Möglichkeit, diesen bis zum 31.03. kontrolliert abbrennen zu lassen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle so früh wie möglich anzuzeigen ist. Eine Anzeige zwei Tage vor dem Verbrennen wäre dabei wünschenswert. Spätestens aber 4 Stunden vor dem Abbrennen ist das Ordnungsamt einzuschalten. Anzugeben sind dabei die Menge, der genaue Ort und die Uhrzeit sowie die telefonische Erreichbarkeit, damit die Kreisleitstelle umfassend informiert werden kann. 


Hintergrund zu den Mindestabständen

Folgende Mindestabstände sind beim Abbrennen von Schlagabraum einzuhalten:

•   200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen,

•   100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Außenbereich (= Einzellage),

•   50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,

•   10 m von befestigen Wirtschaftswegen


Ordnungsamt

Herr Ludger Schenkel

Telefon: 02923 / 980-207

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