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Lippstadt erinnert an Frist für Sportförderung
© Symbolbild / Hellweg Radio
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Lippstadt erinnert an Frist für Sportförderung

Sportvereine in Lippstadt können noch bis zum 31. Mai 2026 Anträge auf Zuschüsse zur Förderung der Übungsarbeit im Bereich der Jugendarbeit stellen. Darauf weist die Stadt Lippstadt hin. Die Förderung richtet sich an Vereine, die im Kinder- und Jugendbereich aktive Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzen. Grundlage für die Förderung sind die im Jahr 2025 geleisteten Übungsstunden. Die Stadt bittet antragsberechtigte Vereine, die Frist einzuhalten.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.04.2026 04:15

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Zuschuss nur mit Nachweis des Landessportbundes

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Voraussetzung für die Förderung ist nach Angaben der Stadt, dass für die Übungsarbeit bereits ein Zuschuss vom Landessportbund NRW bewilligt worden ist. Vereine müssen diesen Nachweis zusammen mit ihrem Antrag einreichen. Ohne den entsprechenden Beleg ist eine Förderung durch die Stadt nicht möglich. Damit knüpft die Stadt ihre Unterstützung an die bereits bestätigte Förderung auf Landesebene. Der Nachweis des Landessportbundes muss sich auf das Jahr 2025 beziehen.

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Antrag online auf der Homepage der Stadt

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Das Antragsformular steht online auf der Internetseite der Stadt Lippstadt bereit. Zu finden ist es unter lippstadt.de/sportfoerderung. Dort können Vereine die Unterlagen für die Förderung abrufen und den Antrag vorbereiten. Wer Fragen hat, kann sich an die Koordinierungsstelle Sport wenden. Die Stadt nennt dafür die Telefonnummer 02941 980 280.

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