Lippstadt: Urteil im neu aufgerollten Herbstwochenprozess?

Vor dem Paderborner Landgericht könnte heute ein neues Urteil gegen einen Lippstädter Gastronomen fallen. Er soll zu Beginn der Herbstwoche 2022 auf Polizisten eingeschlagen haben. In erster Instanz war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, doch er legte Berufung ein.

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Angeklagter Lippstädter wurde verurteilt

2022 hatte es bei der Herbstwoche in Lippstadt eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen einem Standbetreiber und der Polizei gegeben (wir berichteten). Der Angeklagte hatte am ersten Herbstwochenabend auf Polizisten eingeschlagen. Zuvor war ein Streit eskaliert, weil die Stadt Lippstadt seine Kasse pfänden wollte. Im Dezember 2023 wurde der Standbetreiber dann vom Amtsgericht Lippstadt verurteilt: Wegen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen vorsätzlicher Körperverletzung sollte der Angeklagte für ein Jahr und drei Monate in Haft. Der Prozess gegen den ehemaligen Standbetreiber lief seit Mitte Oktober letzten Jahres. Doch damit war der Prozess noch nicht zu Ende...


Neuer Prozess nach Berufung - Heute eine Entscheidung?

Denn der Angeklagte nahm das Urteil nicht an und legte mit seinem Anwalt Berufung ein. Deshalb wird seit einigen Monaten vor dem Paderborner Landgericht nochmal verurteilt. Über 60 Zeugen sind inzwischen befragt worden. Heute, am 19.06. könnte es nach den Plädoyers dann ein Urteil geben. Um 9 Uhr startet der Prozesstag. Wir halten euch hier und in unseren Hellweg Radio Nachrichten auf dem Laufenden.


Amtsgericht Lippstadt bewertete Zeugenaussagen als unglaubwürdig

Bereits beim ersten Prozess am Lippstädter Amtsgericht hatte der Angeklagte etliche Zeugen benannt, um seine Unschuld zu beweisen. Das Gericht bewertete die Aussagen aber als überwiegend unglaubwürdig. Es fehlten Details, teilweise widersprachen sich die Aussagen, heißt es. Die Wortwahl dieser Zeugen habe mitunter an ein Video erinnert, das der Angeklagte im Internet gepostet hatte, um seine Sicht der Dinge zu schildern. Hinzu kommt, dass der Angeklagte bereits vorbestraft sei, unter anderem auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.


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