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Millionen-Entlastung für Kommunen im Kreis Soest
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Millionen-Entlastung für Kommunen im Kreis Soest

Das Land NRW übernimmt einen Teil der kommunalen Schulden von Soest, Werl und Ense - insgesamt über zehn Millionen Euro. Das Altschuldenentlastungsgesetz soll den Städten und Gemeinden neue finanzielle Handlungsspielräume verschaffen.

Veröffentlicht: Dienstag, 23.12.2025 10:05

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Land NRW übernimmt Schulden von Soest, Werl und Ense

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Gute Nachrichten für mehrere Kommunen im Kreis Soest: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt im Rahmen des neuen Altschuldenentlastungsgesetzes einen erheblichen Teil ihrer Schulden. Soest wird um mehr als sieben Millionen Euro entlastet, Werl um knapp 2,4 Millionen Euro und Ense um gut 720.000 Euro. Insgesamt profitieren die drei Kommunen von einer Entlastung von über zehn Millionen Euro.

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Teil eines landesweiten Programms

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Die Schuldübernahme ist Teil eines NRW-weiten Programms, von dem insgesamt 167 Städte und Gemeinden profitieren. Das entsprechende Gesetz war im Sommer 2025 in Kraft getreten, verschuldete Kommunen konnten sich anschließend um eine Teilnahme bewerben.

Am 23. Dezember 2025 hat das NRW-Heimatministerium die Bewilligungsbescheide verschickt. Insgesamt übernimmt das Land kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro. Jede teilnehmende Kommune wird dabei von mindestens 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet. Besonders hoch verschuldete Städte erhalten darüber hinaus weitere Entlastungen oberhalb einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.500 Euro.

„Das ist ein historischer Entlastungsschritt für Nordrhein-Westfalen. Wir sind die erste Landesregierung, die das große Problem der kommunalen Altschulden anpackt“ - Hendrik Wüst, Ministerpräsident
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Mehr Spielraum für Investitionen

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Nach Angaben des Landes NRW profitieren die Kommunen gleich mehrfach von der Entschuldung. Zum einen sinkt die Zinsbelastung, zum anderen steigt das kommunale Eigenkapital. Außerdem entfallen künftig finanzwirksame Tilgungszahlungen. Dadurch sollen Städte und Gemeinden wieder mehr Planungssicherheit bekommen und stärker investieren können.

„Kurz vor Heiligabend kann die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein besonderes Päckchen unter den kommunalen Weihnachtsbaum legen“ - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
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Hintergrund zum Altschuldenentlastungsgesetz

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Der Landtag NRW hatte das Altschuldenentlastungsgesetz am 9. Juli 2025 ohne Änderungen beschlossen. Ziel ist es, die Kommunen insgesamt von etwa der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehenden übermäßigen Liquiditätskredite zu befreien. Die Teilnahme war freiwillig und musste bis zum 30. November 2025 beantragt werden.

Die Übernahme der Kreditverträge durch das Land erfolgt schrittweise bis spätestens 31. Dezember 2026. Nach Prüfung aller Anträge lagen die übermäßigen Verbindlichkeiten landesweit bei rund 17,7 Milliarden Euro.

„Die Übernahme von rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden ist für das Land Nordrhein-Westfalen eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung“ - Dr. Marcus Optendrenk, NRW-Finanzminister
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