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Ein Mann fährt Auto auf der Autobahn
© Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Bei der Frage der Nutzung eines Privatwagens lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag.
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Muss ich mein privates Auto für Dienstfahrten verwenden?

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark - und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

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Fragen aus dem Arbeitsrecht

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Köln (dpa/tmn) - Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes geht, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

«Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu zwingen, sein privates Fahrzeug zu nutzen», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn auch hier gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sämtliche Dienstmittel zur Verfügung zu stellen. Wenn also ein Auto für die Tätigkeit benötigt wird, muss es zur Verfügung gestellt werden. 

Wann der Privat-Pkw zum Einsatz kommt

Dennoch kann der Arbeitgeber seine Angestellten danach fragen. Arbeitnehmer können dann entscheiden, ob sie ihr privates Fahrzeug zur Verfügung stellen oder nicht. Anders sieht es aus, wenn die Verwendung bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn dort vereinbart wurde, dass das eigene Auto verwendet werden soll, dann muss das auch eingehalten werden.

Arbeitnehmer, die einen Vertrag mit solchen Konditionen unterschreiben oder die Nutzung ihres Pkws anbieten, sollten darauf achten, alles rund ums Finanzielle der Fahrten frühzeitig zu klären. So sollte abgesprochen werden, welchen Aufwandsersatz und welches Kilometergeld der Arbeitgeber zahlt, sowie wer im Falle eines Unfalls haftet, so der Fachanwalt.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

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© dpa-infocom, dpa:260914-930-680652/1
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Volker Görzel
© Roberto Pfeil/dpa
Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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