Neue Corona-Regeln gelten ab heute

Gastronomie und Freizeitbranche von Teil-Lockdown betroffen.

© Jörg Brinckheger / FotoDB

Ab heute gelten die neuen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. Der Teil-Lockdown trifft vor allem die Gastronomie und die Freizeitbranche im Kreis Soest. Aber auch Kosmetikstudios, Masseure und Tätowierer müssen zu machen. Nur der Einzelhandel darf noch geöffnet bleiben. Ingo Arndt von der Lippstädter Werbegemeinschaft hofft, dass die Kunden trotz Lockdown in die Stadt kommen und in den Geschäften vor Ort einkaufen. Erlaubt sind weiterhin auch noch der Besuch beim Friseur, bei der Fußpflege und beim Physiotherapeuten für medizinisch notwendige Behandlungen. Die komplette Verordnung findet ihr hier






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