
© Symbolbild/ Hellweg Radio
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Corona-Notbremse im Kreis Soest
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Clubs und Diskotheken dürfen ab heute wieder öffnen, dort gilt allerdings die 2G-plus-Regel. Ihr müsst also geimpft oder genesen und zusätzlich aktuell getestet sein. Dafür gilt dann aber keine Maskenpflicht. Private Feiern, also z.B. Geburtstage oder Hochzeiten im größeren Rahmen, da gilt auch weiterhin die 2G-plus-Regel, genauso für Volksfeste, also z.B. Schützenfeste. Im Gastro- und Hotelgewerbe gilt jetzt wieder die 3G-Regel. Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung in NRW findet ihr hier.
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