
Neue Geflügelpest-Fälle in Delbrück betreffen Lippstadt und Geseke
Im Kreis Paderborn sind zwei weitere Geflügelpest-Fälle in Delbrück bestätigt worden, wodurch sich die Überwachungszone ausweitet. Teile von Lippstadt und Geseke liegen nun in der Restriktionszone mit strengen Auflagen für Geflügelhalter.
Veröffentlicht: Dienstag, 25.11.2025 14:31
Diese Gebiete sind von der Überwachungszone betroffen
Die Geflügelpest ist in zwei weiteren Geflügelhaltungen im Kreis Paderborn amtlich nachgewiesen worden. Die betroffenen Bestände befinden sich in Delbrück-Boke und Delbrück-Westenholz, nahe der Soester Kreisgrenze. Aufgrund der neuen Fälle wurde die Überwachungszone erweitert, sodass nun weitere Teile von Lippstadt und Geseke in der Restriktionszone liegen. Der äußere Rand der Überwachungszone schließt verschiedene Ortsteile ein. In Lippstadt sind Bad Waldliesborn, Esbeck, Teile von Dedinghausen und der nord-östliche Teil der Stadt betroffen. Auf Geseker Stadtgebiet liegt der Ortsteil Mönninghausen sowie das Gebiet nördlich der Stadt Geseke innerhalb der Restriktionszone. Geflügelhalter in diesen Bereichen müssen sich an die zwingenden Regelungen halten, die das Kreisveterinäramt vorschreibt. Innerhalb dieser Zone müssen Geflügelhalter besonders strenge Auflagen einhalten.
Kreis Soest: Regelungen treten am Mittwoch in Kraft
Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass alle Vorgaben dem aktuellen Amtsblatt des Kreises Soest zu entnehmen sind. Das Amtsblatt wird am Dienstag, 25. November, veröffentlicht und erlangt am Mittwoch, 26. November, Rechtskraft. Geflügelhaltungen innerhalb der Restriktionszone unterliegen dann den zwingend einzuhaltenden Regelungen. Die aktuell im Kreisgebiet gültigen drei Überwachungszonen sind auf der Internetseite www.kreis-soest.de/gefluegelpest zu finden. Im Kreis Soest gab es seit dem 27. Oktober 2025 bisher einen amtlich bestätigten Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobbyhaltung in Lippetal. Zusätzlich wurden zehn amtlich bestätigte Ausbrüche bei Wildvögeln in verschiedenen Gemeinden registriert. Betroffen sind Erwitte, Lippetal, Lippstadt, Soest, Welver und Wickede (Ruhr). Die Veterinärbehörden überwachen die Situation kontinuierlich und haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Meldepflicht: Kontakt zum Veterinäramt bei Verdachtsfällen
Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten können Geflügelhalter den Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest kontaktieren. Weitere Informationen zur aktuellen Lage gibt es auf der Internetseite www.kreis-soest.de/gefluegelpest.