
Der Kreis Soest bekommt einen neuen Kreisbrandmeister: Der Kreistag hat Christoph Müller aus Werl mit Wirkung zum 1. Januar 2027 einstimmig zum neuen hauptamtlichen Kreisbrandmeister bestellt. Er folgt damit auf Thomas Wienecke, der seine Amtszeit zum 31. Dezember beendet.
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darauf, meine Erfahrung im Feuerwehrwesen in meinem Heimatkreis einbringen zu können“,
sagte der 47-Jährige nach dem Beschluss des Kreistags. Landrat Heinrich Frieling gratulierte Müller als erster und wünschte ihm für die kommende Aufgabe alles Gute.
Erster hauptamtlicher Kreisbrandmeister im Kreis Soest
Mit Christoph Müller übernimmt erstmals ein hauptamtlicher Kreisbrandmeister diese Funktion im Kreis Soest. Der bisherige Amtsinhaber Thomas Wienecke hatte das Amt seit 2009 ehrenamtlich ausgeübt.
Müller bringt langjährige Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst und dem Rettungswesen mit und genießt dadurch in Fachkreisen hohe Wertschätzung. Seit seinem Zivildienst als Rettungssanitäter an der Lehrrettungswache Werl in den Jahren 1998/99 engagiert er sich im Feuerwehrwesen.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Werl ist Müller seit 2017 stellvertretender Leiter der Feuerwehr. In dieser Funktion ist er vor allem für die Aus- und Fortbildung verantwortlich. Er unterstützt unter anderem die Grundausbildung auf Standortebene, bildet Truppführer aus und ist auf Kreisebene in den Bereichen ABC, Dekon und Messen tätig. Außerdem arbeitet er im Führungsstab des Kreises Soest mit und engagiert sich in landesweiten Gremien zur Ausbildung und Einsatzführung.
Erfahrung aus Feuerwehr, Rettungsdienst und Verwaltung
Seit 2020 arbeitet Christoph Müller im Hauptberuf bei der Kommunal Agentur NRW GmbH in Düsseldorf als Projektleiter beziehungsweise Projektmitarbeiter für Personal- und Organisationsentwicklung mit dem Schwerpunkt Brandschutzbedarfsplanung.
Zuvor war der gelernte Sparkassenbetriebswirt von 1999 bis 2020 bei der Sparkasse Soest tätig, zuletzt als Geschäftsstellenleiter.
Bestellung des Kreisbrandmeisters gesetzlich geregelt
Das Verfahren zur Ernennung eines Kreisbrandmeisters ist im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt. Der Kreistag bestellt auf Vorschlag des Landrats einen Kreisbrandmeister sowie zwei ehrenamtliche Stellvertreter. Zuvor werden die Leitungen der Feuerwehren und Berufsfeuerwehren im Kreis sowie der Bezirksbrandmeister angehört.
Bereits in seiner März-Sitzung hatte der Kreistag entschieden, dass der Kreisbrandmeister künftig hauptamtlich tätig sein soll. Die Anhörung der Feuerwehrleitungen und des Bezirksbrandmeisters zum Vorschlag des Landrats fand am 20. Mai statt. Dabei gab es ein einstimmiges Votum für Christoph Müller. Mit der nun erfolgten Bestellung steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 übernimmt Christoph Müller die Leitung als neuer Kreisbrandmeister des Kreises Soest.