
Notbremse: Lockerungen ab Samstag möglich
Der Corona-Inzidenzwert liegt bei uns im Kreis Soest heute (06.05.21) den fünften Tag in Folge unter 100. Damit kann die Bundes-Notbremse bei uns ab Samstag (08.05.21) 0 Uhr gelockert werden. Es fehlt nur noch das finale "Go" vom Land. Hier lest ihr, welche Regeln dann gelten.
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.05.2021 04:10
Ausgangssperre
Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr fallen bei uns im Kreis Soest weg.
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind nur erlaubt für entweder Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten. Für den privaten Raum gelten diese Regeln nicht.
Einkaufen
Für das Shoppen gehen braucht man keinen negativen Coronatest mehr. Man muss aber auch weiterhin einen Termin buchen. In Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkt) ist eine Terminverinbarung nicht nötig.
Sport
Sport ist im Freien (auch auf Außensportanlagen) bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich.
Freizeit und Kultur
Konzerte und Aufführungen in Theatern und Kinos sind untersagt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Solarien dürfen betrieben werden. In Wettannahmestellen ist nur die Entgegennahme von Spielscheinen zulässig.
Körpernahe Dienstleistungen
Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter strengen Hygieneauflagen erlaubt. Man braucht für den Friseurbesuch keinen negativen Coronatest mehr.
Homeoffice
Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gilt: Firmen müssen ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern zwei Tests pro Woche anzubieten.
Gastronomie
Die Inzidenzlage ermöglicht auch einen Neustart des Modellkommunen-Experiments. In Soest und Lippstadt könnte also schon in der nächsten Woche die Außengastronomie wiedereröffnen. Voraussetzung für den Restaurantbesuch wäre ein negativer Corona-Schnelltest.