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Online-Shopping: Diese Zollregeln gelten im Kreis Soest
© Hauptzollamt Bielefeld
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Online-Shopping: Diese Zollregeln gelten im Kreis Soest

Vor Weihnachten boomt das Online-Shopping, doch Bestellungen aus dem Ausland können teuer werden. Das Hauptzollamt Bielefeld erklärt, worauf ihr im Kreis Soest achten müsst.

Veröffentlicht: Mittwoch, 26.11.2025 14:02

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Zollgebühren bei Paketen aus Nicht-EU-Ländern im Kreis Soest

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Die Vorweihnachtszeit und der Black Friday lassen das Versandaufkommen im Onlinehandel explodieren. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte aber nicht nur die Lieferzeiten im Blick haben. Für den Kreis Soest ist das Hauptzollamt Bielefeld zuständig und warnt vor unerwarteten Zusatzkosten bei internationalen Bestellungen. Bei Bestellungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union gelten klare Regeln für Zusatzkosten. Für Waren bis 150 Euro Wert wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig, bei bestimmten Produkten wie Lebensmitteln oder Büchern sind es 7 Prozent. Zusätzlich fallen bei alkoholischen Getränken wie Bier, Spirituosen, Sekt oder Likören sowie bei Kaffee Verbrauchsteuern an. Bei Bestellungen über 150 Euro kommen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch warenabhängige Zölle hinzu. Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson bleiben bis 45 Euro abgabenfrei, sofern die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind.

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EU-Sendungen, Verbrauchsteuern: Was für den Kreis Soest gilt

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Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Doch Vorsicht bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren: Auch bei Paketen aus EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland muss die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden. Das betrifft alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee. Diese Regelung gilt selbst für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren." - Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld
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Gefälschte Waren und fehlende Kennzeichnungen

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Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als teurer Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Der Zoll beschlagnahmt grundsätzlich gefälschte Waren, oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und Markeninhaber können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

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Tabakwaren-Verbot: Strenge Regeln für den Kreis Soest

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Besonders streng sind die Regelungen bei Tabakwaren. Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren sowie Substitute für Tabakwaren wie Liquids für E-Zigaretten, deren Mischkomponenten oder Einweg-E-Zigaretten ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren beziehungsweise deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt. Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen. Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen. So können Überraschungen beim Online-Shopping vermieden werden.

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