Osterfeuer müssen angemeldet werden

Es ist eine Tradition, die viele in den vergangenen beiden Jahren vermisst haben: das Osterfeuer.

© Symbolbild

Dieses Jahr ist das wieder erlaubt. Deswegen erinnert die Stadt Soest daran, dass Osterfeuer angemeldet werden müssen. Daran hat sich in der coronabedingten Pause nichts geändert. Bis zum 2. April nimmt das Ordnungsamt die Anmeldungen entgegen. Aber natürlich spielt Corona weiter eine Rolle. Die Stadt Soest weist darauf hin, dass Osterfeuer als öffentliche Veranstaltungen nur unter der dann gültigen Coronaschutzverordnung stattfinden können.

Unter anderem wird es Osterfeuer an der südlichen Schützenhalle in Lippstadt, in Bad Sassendorf - Lohne oder auch in Warstein Belecke geben.

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