Polizei klärt in Lippstadt über E-Scooter Regeln auf

E-Scooter sind praktisch und beliebt – auch im Kreis Soest. Doch in Lippstadt sorgt rücksichtsloses Fahren in der Fußgängerzone für Ärger. Die Polizei hat darum gestern (17.06.) vor Ort noch einmal über die Regeln aufgeklärt. 

© Hellweg Radio / Niels Rettkowski

Rücksichtsloses Fahren sorgt für Ärger

In Lippstadt häufen sich Beschwerden über E-Scooter in der Fußgängerzone. Rücksichtsloses Fahren sorgt für Ärger und gefährliche Situationen. Was wichtig ist: auch ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, so Diana Kettelhake von der Kreispolizei: 

„Oftmals ist den Besitzern von E-Scootern nicht bewusst, dass es sich dabei um ein Kraftfahrzeug handelt. Es besteht Zulassungspflicht, eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen und ein Kennzeichen angebracht werden. Man darf erst ab 14 Jahren fahren, und die Promillegrenzen entsprechen denen für Pkw-Fahrer.“

Wichtig zu wissen: In Fußgängerzonen sind E-Scooter tabu. Hier gab es aus der Lange Straße in den letzten Wochen immer wieder Beschwerden bei der Polizei. Wer trotzdem mit dem E-Scooter dort fährt, gefährdet andere und verstößt gegen die Verkehrsregeln und kann ein Verwarngeld in Höhe von 50€ erwarten, wenn er erwischt wird.

E-Scooter Regeln auf einen Blick

Diese Regeln für E-Scooter solltet ihr euch einprägen:

  • Nur alleine auf einem E-Scooter fahren
  • Nicht auf Gehwegen oder in der Fußgängerzonen fahren, sondern auf Radwegen oder auf der Straße
  • Während der Fahrt nicht ans Handy
  • Nicht betrunken fahren
  • Helm tragen ist keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert
  • Erst ab 14 Jahren mit E-Scootern fahren
  • Aktuelles Kennzeichen anbringen
  • Haftpflichtversicherung abschließen für den E-Scooter


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