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Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es heute um einen Fall aus Neheim. Hier will der private Parkplatzbetreiber jetzt das Geld von der Halterin des Wagens einklagen. Und die Parkplatzbetreiber könnten auch Recht bekommen. Denn der Richter deutete an: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann muss der Halter möglicherweise zahlen oder sagen, wer es war.
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