
Schützenhalle Lipperode darf nicht mehr genutzt werden
Die Schützenhalle in Lipperode darf vorerst nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine Berufung des Lipperoder Schützenvereins und der Stadt Lippstadt abgewiesen - und damit ein älteres Urteil bestätigt.
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Schützenhalle Lipperode: OVG NRW bestätigt Nutzungsverbot
Für den Lipperoder Schützenverein ist es eine bittere Nachricht: Die Schützenhalle und der dazugehörige Platz dürfen vorerst nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat am Donnerstag (13. August) entschieden, die Berufungsanträge von Stadt Lippstadt und Schützenverein abzulehnen. Das bestätigte das Gericht auf Nachfrage von Hellweg Radio. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. November 2024 rechtskräftig.
Anwohnerin klagte wegen Lärm
Ausgangspunkt des Streits war eine Nachbarschaftsklage. Eine Anwohnerin hatte gegen den Betrieb der Schützenhalle geklagt - wegen der Lärmbelastung durch Veranstaltungen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab ihr recht und untersagte die Nutzung der Halle und des Außengeländes. Laut dem OVG-Beschluss haben die Veranstaltungen auf dem Gelände das Potenzial, den nächtlichen Lärmrichtwert von 40 Dezibel für ein allgemeines Wohngebiet zu überschreiten. Betroffen sind demnach nicht nur große Feste, sondern auch Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Kommerszabende oder Betriebsfeiern - durch An- und Abfahrtsverkehr, Gespräche vor der Halle oder Türenschlagen.
Kein gültiger Baugenehmigung - seit Jahrzehnten
Ein weiterer zentraler Punkt: Für die fast 120 Jahre alte Schützenhalle samt Vorplatz liegt keine gültige Baugenehmigung mehr vor. Das hatte bereits das Verwaltungsgericht Arnsberg festgestellt. Ohne eine solche Genehmigung und ohne ein genehmigtes Betriebskonzept - also ein verbindliches Regelwerk für den Betrieb der Halle - kann die Nutzung nicht auf legalem Weg fortgesetzt werden. Das OVG NRW sah keinen Grund, diese Einschätzung zu korrigieren.
Stadt muss Nutzungsuntersagung erteilen
Durch das nun rechtskräftige Urteil ist die Stadt Lippstadt verpflichtet, dem Schützenverein die Nutzung des Geländes offiziell zu untersagen - eine sogenannte Nutzungsuntersagung. Das bedeutet: Der Verein darf das Gelände für Veranstaltungen nicht mehr verwenden, bis eine neue rechtliche Grundlage geschaffen ist. Die Stadt hat dem Verein laut dessen eigener Mitteilung bereits signalisiert, dass dieser Bescheid zeitnah kommen wird. Der Schützenverein schreibt dazu in einer Mitteilung an seine Mitglieder, die Hellweg Radio vorliegt:
„Die Stadt Lippstadt hat bereits Kontakt zu uns aufgenommen und uns mitgeteilt, dass sie aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung diese Nutzungsuntersagung zeitnah aussprechen muss. Wir erwarten den entsprechenden Bescheid in den nächsten Tagen." - Vorstand des Lipperoder Schützenvereins.
Alle geplanten Veranstaltungen fallen aus
Die Konsequenzen sind unmittelbar: Alle bereits geplanten Veranstaltungen auf dem Schützenplatz können nach aktuellem Stand nicht stattfinden. Konkret betroffen ist laut Verein unter anderem die bevorstehende 80er/90er-Party der 3. Kompanie, die wurde am Freitag (21.08.) abgesagt.
Noch kein Ende - Betriebskonzept als möglicher Ausweg
Das OVG NRW hat in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine künftige Nutzung des Schützenplatzes grundsätzlich möglich bleibt - wenn ein genehmigungsfähiges Betriebskonzept vorgelegt wird. Ein solches Konzept müsste verbindlich regeln, wie Lärm bei Veranstaltungen wirksam begrenzt werden kann, etwa durch Besucherzahlbeschränkungen, Parkplatzregelungen oder feste Sperrzeiten. Stadt und Schützenverein wollen gemeinsam prüfen, wie ein solcher Weg aussehen könnte.