
© Hellweg Radio (Symbolbild)
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Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr in die Grundschule gehen, müssen meist noch in diesem Monat angemeldet werden. Das betrifft alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren sind. Eltern, die ihre Kinder auf Antrag vorzeitig einschulen, müssen die Anmeldung ebenfalls jetzt einreichen.
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Grundlegendes zur Schulanmeldung
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Eltern ist es grundsätzlich freigestellt, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme, in die nächstgelegene Grundschule, soweit dies für den Schulträger machbar ist.
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