
Vorsorge
Wiesbaden/Köln (dpa/tmn) - Juhu, endlich (wieder) das Baby sehen und ein Foto mitnehmen! Viele werdende Mütter - und auch Väter - freuen sich auf die Ultraschall-Termine in der Frauenarztpraxis. Was aber gleichzeitig mitschwingt, ist eine gewisse Anspannung: Entwickelt sich das Kind so, wie es soll? Vier Fakten über Ultraschalluntersuchungen für alle die frisch schwanger sind - oder es werden möchten:
Fakt 1: Drei Ultraschalluntersuchungen sind die Basis
Gesetzlich versicherte Schwangere haben Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, das ist in der Mutterschafts-Richtlinie festgehalten. Auch private Krankenkassen übernehmen die drei Termine in der Regel.
Wann sie genau dran sind - und was dabei passiert:
- Erste Untersuchung (9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
Was viele Schwangere überrascht: Der erste Schwangerschaftsultraschall wird oft nicht über die Bauchdecke durchgeführt, sondern vaginal.
«Bei der ersten Ultraschalluntersuchung wird die Schwangerschaft bestätigt und die Lage des Embryos beziehungsweise des Fötus in der Gebärmutter geprüft», sagt der Gynäkologe Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF).
Die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt misst die Scheitel-Steiß-Länge, was dabei hilft, den voraussichtlichen Geburtstermin zu bestimmen. Feststellen lässt sich auch, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.
- Zweite Untersuchung (19. bis 22. Schwangerschaftswoche)
Hier können sich schwangere Frauen zwischen zwei Alternativen entscheiden: der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung.
Bei der Basis-Untersuchung wird die Position der Plazenta geprüft, außerdem werden Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes ermittelt.
Die erweiterte Untersuchung geht darüber hinaus. Hier checkt Arzt oder Ärztin etwa auch die Form von Kopf und Hirnkammern, außerdem das Herz und andere Organe. Um diese Untersuchung durchführen zu können, muss er oder sie entsprechend qualifiziert sein. Ist das nicht der Fall, kann man sich an eine andere Frauenarztpraxis überweisen lassen.
- Dritte Untersuchung (29. bis 32. Schwangerschaftswoche)
Bei der dritten Ultraschalluntersuchung kontrolliert die Ärztin oder der Arzt das Wachstum und die Lage des Kindes. Auch checkt er oder sie die Plazenta sowie die Fruchtwassermenge.
Darüber hinaus kann es bei auffälligen Befunden weitere Ultraschalluntersuchungen geben, so Prof. Ingo Gottschalk, Leiter der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Sie dienen der Abklärung, ob Krankheiten, Fehlbildungen oder Wachstumsverzögerungen vorliegen.
«Auch wenn es ein erhöhtes Risiko für Komplikationen bei der Schwangerschaft gibt, können weitere Ultraschalluntersuchungen ratsam sein», sagt Klaus Doubek. Zum Beispiel, wenn die Mutter eine Krankheit wie etwa Diabetes hat - oder auch bei Blutungen oder einem verkürzten Gebärmutterhals.
Fakt 2: Beim Geschlecht haben Eltern ein Recht auf Nichtwissen
Wird es ein Junge oder ein Mädchen? Eine Frage, die viele Eltern brennend interessiert. Antworten gibt es in der Regel bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung. Dann lässt sich das Geschlecht des Kindes meist verlässlich feststellen.
Übrigens: Sehen Arzt oder Ärztin bereits vor der 14. Schwangerschaftswoche das Geschlecht, dürfen sie es den Eltern nicht verraten, informiert das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf dem Portal «familienplanung.de». Das ist in Paragraf 15 des Gendiagnostikgesetzes geregelt und soll verhindern, dass Eltern ein Ungeborenes abtreiben, weil es ein unerwünschtes Geschlecht hat.
Wichtig zu wissen: «Werdende Eltern haben auch ein Recht auf Nichtwissen», sagt Klaus Doubek. Das heißt: Sie entscheiden, ob der Arzt oder die Ärztin ihnen das Geschlecht des Babys mitteilen soll - oder nicht. Wer diese Info nicht haben möchte, spricht das am besten vorher an.
Das Recht auf Nichtwissen gilt übrigens auch für andere Fragen. Beispiel: Wenn eine Schwangere wissen möchte, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, aber nicht über eventuelle Fehlbildungen informiert werden will, kann sie Arzt oder Ärztin darum bitten, die zu verschweigen. In so einem Fall bittet Arzt oder Ärztin die Schwangere, die Entscheidung durch eine Unterschrift zu bestätigen, heißt es in einer Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Fakt 3: Ultraschall schadet dem ungeborenen Kind nicht
Vereinfacht gesagt, funktioniert eine Ultraschalluntersuchung so: Ein Gerät schickt Schallwellen, die das menschliche Ohr nicht hören kann, in den Körper. Organe und Gewebe werfen diese Wellen unterschiedlich zurück. Das Ultraschallgerät berechnet aus diesen Signalen ein Bild vom Inneren des Körpers - und von dem Kind, das dort entsteht.
Können die Wellen für das Kind zum Problem werden? «Ultraschalluntersuchungen schaden dem Kind nicht, das ist wissenschaftlich erwiesen», sagt Prof. Ingo Gottschalk. Denn: Die Untersuchungen sind frei von ionisierender Strahlung, die Zellen und Erbgut schädigen kann - wie etwa Röntgenstrahlung.
«Die Untersuchungen sind sicher und unverzichtbar», sagt auch Gynäkologe Klaus Doubek über den Ultraschall. Sie seien eine seit über 50 Jahren weltweit bewährte Methode im Zuge der Schwangeren-Vorsorge.
Um etwa bei Risikoschwangerschaften Erkenntnisse über die Durchblutung der Gefäße von Kind und Mutter zu gewinnen, kommt eine besondere Ultraschall-Methode zum Einsatz: der Doppler-Ultraschall. Hier kann es zu einer leichten Erwärmung des Fruchtwassers kommen. «Sie ist aber minimal und nicht schädlich für das Kind», so Gottschalk.
Fakt 4: «Babyfernsehen» ist nicht erlaubt
Baby gucken - einfach nur, weil es so schön ist? Ultraschalluntersuchungen sind nur erlaubt, wenn es dafür einen medizinischen Grund gibt. Seit 2021 sind in Deutschland Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch begründet sind, verboten. Dazu zählt auch das sogenannte «Babyfernsehen», bei dem das Kind auf hochauflösenden 3D/4D-Ultraschallbildern sichtbar gemacht wird.

