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Soest: Revision nach Baumarkt-Vergewaltigung eingelegt
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Symbolbild Polizeiauto
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Soest: Revision nach Baumarkt-Vergewaltigung eingelegt

Das Urteil nach der Vergewaltigung einer obdachlosen Frau in Soest ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat Revision eingelegt, nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.05.2026 04:18

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Urteil von sechs Jahren Haft noch nicht rechtskräftig

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 Im April hatte das Landgericht Arnsberg einen 37-jährigen Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll Mitte Oktober letzten Jahres eine obdachlose Frau in einem leerstehenden Baumarkt in Soest stundenlang missbraucht haben. Dabei soll er auch ein Messer getragen und den Lebensgefährten der Frau bewusstlos geschlagen haben.

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Verteidigung des 37-Jährigen hat Revision eingelegt

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Der Verteidiger hatte in dem Prozess einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er argumentierte, dass die sexuelle Handlung einvernehmlich gewesen sei und verwies darauf, dass die Frau unter dem Einfluss von Drogen stand. Ein von der Verteidigung gefordertes Glaubwürdigkeitsgutachten hatte das Gericht jedoch abgelehnt, da der Richter die Aussagen der Geschädigten für glaubhaft hielt.

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Bundesgerichtshof prüft den Fall in den nächsten Monaten

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Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof, der das weitere Vorgehen in dem Revisionsverfahren prüfen wird. Dieser gerichtliche Vorgang kann nach Behördenangaben noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Angeklagte, ein vorbestrafter und ausreisepflichtiger Mann, bleibt für diese Dauer weiterhin in Untersuchungshaft.

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