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Soester Impfzentrum: Reihenfolge unbedingt beachten
© Kreis Soest/ Thomas Weinstock
Das Impfzentrum in Soest.
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Soester Impfzentrum: Reihenfolge unbedingt beachten

Menschen mit Vorerkrankungen können sich einen Termin im Soester Impfzentrum sichern. Aber Achtung: Momentan werden nur bestimmte Vorerkrankungen für eine Impfberechtigung anerkannt.


Veröffentlicht: Freitag, 30.04.2021 14:25

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Ab heute können auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen einen Termin für das Impfzentrum in Soest buchen.

Im Rahmen der Impfreihenfolge gibt es zwischen zwei Unterschiedungsstufen bei den Vorerkrankungen.

Sie sind in den Paragraphen 3 und 4 der Impfreihenfolge festgelegt.

Seit heute können sich Menschen mit DIESEN Vorerkrankungen einen Termin sichern:


  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).



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Soester Impfzentrum schickt Menschen im Zweifel wieder nach Hause

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Wer die o.g. Vorerkrankungen nicht mit einem Attest vom Hausarzt nachweisen kann, wird von den Mitarbeiter*innen des Soester Impfzentrums ungeimpft nach Hause geschickt.

"Vor einer Terminvereinbarung, sollte bitte JEDER die aktuellen Vorgaben zum Thema Vorerkrankungen beachten", sagt Sonja Claus vom Soester Impfzentrum.

Man müsse nach diesen Verordnungen der Landesregierung handeln und könne auch keine Ausnahmen machen.


Weitere Informationen der NRW - Landesregierung zu den aktuellen Vorgaben findet ihr hier.


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