
Frontalcrash mit tödlichem Ausgang
Am Nachmittag des 1. Januar 2024 war der damals 33-jährige Soester mit seinem VW Golf in Richtung Ampen unterwegs. Auf der Werler Landstraße kam er gegen 16:20 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und geriet in den Gegenverkehr. Dort prallte er frontal mit einem Renault Twingo zusammen.
Die beiden Insassen des Twingos – ein 89-jähriger Mann aus Neukirchen-Vluyn und seine 83-jährige Beifahrerin aus Dortmund – starben noch an der Unfallstelle.
Unfallflucht und Alkohol im Spiel
Der Unfallfahrer verließ zunächst die Unfallstelle, kehrte jedoch später zurück und stellte sich der Polizei. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Laut Ermittlungen war er zudem möglicherweise vom Handy abgelenkt.
Urteil des Amtsgerichts Soest
Am Mittwoch verkündete das Schöffengericht das Urteil. Amtsgerichtsdirektor Frank Seidel erklär uns:
„Das Amtsgericht Soest hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung sowie wegen Verkehrsunfallflucht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren und drei Monaten verurteilt.“
Straße stundenlang gesperrt
Nach dem Unfall war die Werler Landstraße für mehrere Stunden voll gesperrt. Erst gegen 00:30 Uhr in der Nacht wurde die Strecke wieder für den Verkehr freigegeben.
Der Fall hatte überregional für Bestürzung gesorgt – vor allem wegen der Kombination aus Alkohol, Ablenkung und anschließender Fahrerflucht.