
Alkoholverbot am Soester Bahnhof
Seit letztem Samstag (18.11.) gilt ein Verbot für den Konsum von Alkohol im Bereich des Bahnhofsvorplatzes in Soest. Täglich von 16 Uhr bis zum nächsten Morgen um 5 Uhr ist es demnach nicht erlaubt, dort Alkohol zu konsumieren. Dafür hat die Stadt Soest jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot ist eine Reaktion auf die Störungen und Straftaten, die sich seit zwei Jahren vor dem Bahnhof ereignen. Es kam vermehrt zu Lärmbelästigung, enthemmtem Verhalten, Belästigung von Gästen des ÖPNV und Straftaten von überwiegend alkoholisierten Personen. Da der Alkohol primär vor Ort getrunken wird, ist das Verbot ein erforderliches und geeignetes Mittel, um die öffentliche Ordnung in diesem Bereich wiederherzustellen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Platzverweisen oder Bußgeldern von bis zu 1000 Euro rechnen.
Die Stadt Soest reagiert mit dem Verbot auf Beschwerden von Passanten, die den Bahnhofsbereich teilweise als unsicher wahrgenommen hatten