
Versand und Fälligkeiten verschieben sich
In Welver verzögert sich der Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer aufgrund einer Programmumstellung. Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass die Bescheide voraussichtlich Anfang bis Mitte Februar versandt werden. Dadurch verschiebt sich die erste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben vom 15. Februar auf den 1. März. Die Fälligkeit für die Hundesteuer bleibt unverändert am 1. Juli.
Der Versand der Gewerbesteuerbescheide ist bereits erfolgt. Hier wurden aufgrund der Programmumstellung neue Kassenzeichen vergeben, weshalb alle steuerpflichtigen Gewerbetreibenden nochmals Bescheide erhalten haben.
Hinweise zu den Steuerarten
Grundbesitzabgaben
Zu den grundstücksbezogenen Abgaben zählen:
- Grundsteuer A und B
- Abwassergebühren (Regenwasser- und Schmutzwassergebühren)
- Abfallgebühren
Wichtige Informationen:
- Frischwasserverbrauchswerte aus 2025 dienen als Grundlage für die Vorauszahlung der Schmutzwassergebühr 2026.
- Veränderungen der bebauten oder befestigten Fläche müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung gemeldet werden.
- Gartenwasserzähler müssen alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Der Zählerstand ist spätestens vier Wochen nach Zustellung des Gebührenbescheides anzugeben.
Hundesteuer
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Ebenso muss ein Hund bei Veräußerung, Abgabe, Tod oder Umzug innerhalb von zwei Wochen abgemeldet werden.
Wichtige Informationen:
- Die Fälligkeit der Hundesteuer ist jeweils der 1. Juli.
- Zukünftig wird nur bei Veränderungen ein neuer Hundesteuerbescheid erlassen. Die Höhe der Steuer für Folgejahre ist dem aktuellen Bescheid zu entnehmen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuerbescheide wurden aufgrund neuer Kassenzeichen nochmals an alle steuerpflichtigen Gewerbetreibenden versandt. Auch hier gilt: Nur bei Veränderungen wird ein neuer Bescheid erlassen.
Kontakt und weitere Informationen
Die Gemeindeverwaltung Welver steht für Rückfragen zur Verfügung:
- Telefon: 02384-51107 oder 02384-51108
- E-Mail: finanzen@welver.de
- Online: www.welver.de
Für Fragen zu Messbeträgen der Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuermessbeträgen ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.