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Streit um Abtreibungsverbot: Teilerfolg für Arzt aus Lippstadt
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Streit um Abtreibungsverbot: Teilerfolg für Arzt aus Lippstadt

Der Streit zwischen Dr. Joachim Volz und dem katholischen Klinikträger in Lippstadt ging am Donnerstag (5.2.) vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in die nächste Instanz. Jetzt gibt es eine Entscheidung.

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.02.2026 17:09

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Kleiner Erfolg in Hamm für Arzt aus Lippstadt

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Der Gynäkologe und Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz hat vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entschied: Volz darf in seiner privaten Praxis in Bielefeld weiterhin medizinisch begründete Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine entsprechende Anweisung des katholischen Klinikträgers aus Lippstadt gilt dort nicht. Gleichzeitig stellte das Gericht aber klar: Im Krankenhaus des Klinikums Lippstadt darf Prof. Volz seit der Fusion keine Abtreibungen mehr vornehmen. Diese Vorgabe des katholischen Trägers ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig. Damit bleibt das Abtreibungsverbot im Krankenhaus bestehen.

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Abtreibungen laut Träger nur in Ausnahmen erlaubt

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Der Streit begann nach der Fusion des Klinikums Lippstadt mit einem katholischen Krankenhausträger. Dieser untersagte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich, mit nur wenigen Ausnahmen. Erlaubt sind sie nur, wenn das Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes akut in Gefahr ist. Prof. Volz klagte gegen diese Dienstanweisung. Er argumentierte, dass dadurch sein ärztliches Urteil, der Wille der Patientinnen und auch die geltende Rechtslage missachtet würden. Außerdem dürften Ärzte nicht aus religiösen oder moralischen Gründen daran gehindert werden, medizinisch notwendige Behandlungen anzubieten. In erster Instanz war Volz noch gescheitert.

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Demonstration in Hamm

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Vor Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag (5.2.) versammelten sich rund 500 Menschen zu einer Demo auf dem Marktplatz in Hamm, um Prof. Volz zu unterstützen und gegen das Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers zu protestieren. Der Fall hat weit über Lippstadt hinaus Aufmerksamkeit erregt.

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Klinikum Lippstadt sieht Selbstbestimmungsrecht gestärkt

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Das Klinikum Lippstadt reagiert zurückhaltend auf das differenzierte Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm und sieht sich grundsätzlich in seiner Position als Arbeitgeber bestätigt. Die Klinikleitung betont, dass das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt wurde. Danach dürfe ein konfessionell gebundener Krankenhausträger gerade auch einem Chefarzt gegenüber zum Spektrum seiner Behandlungsmöglichkeiten verbindliche Vorgaben machen und konkret bei Schwangerschaftsabbrüchen bestimmte Grenzen setzen. Zur Einordnung der Entscheidung hinsichtlich der eingeschränkten Nebentätigkeitsgenehmigung will das Klinikum die schriftliche Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts abwarten. Diese soll mit Blick auf die getroffene Differenzierung analysiert und über das weitere Vorgehen beraten werden. Das Klinikum erneuerte seine Position, dass eine umfassende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Sinne einer Vollversorgung geboten werde und Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation möglich seien.

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Erzbistum Paderborn betont ethische Grundhaltung

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Das Erzbistum Paderborn, das in dem Verfahren keine Prozesspartei ist, sieht sich ebenfalls weiterhin grundsätzlich in seiner Position bestätigt und verweist auf das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch die Diözese will die Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts zur Nebentätigkeit abwarten und analysieren. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens betonte das Erzbistum seine Verantwortung, die gesellschaftliche Debatte in ethischer und seelsorglicher Hinsicht zu begleiten. Im Zentrum stehe das Menschenbild der katholischen Lehre mit der unbedingten Achtung vor dem Leben von der Empfängnis bis zum Lebensende. Diese Haltung sei keine Abwertung anderer Perspektiven und kein Wegschauen vor individuellen Notsituationen, sondern Ausdruck des christlichen Glaubens. Das Erzbistum verwies auf seine Beratungsarbeit und betonte, dass in einer plural verfassten Gesellschaft unterschiedliche ethische Haltungen bestehen, die auch die Trägerlandschaft im Gesundheitswesen prägen würden.

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Verschiedene Versorgungsstrukturen als Ausdruck der Pluralität

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Das Erzbistum Paderborn stellte klar, dass nach Einschätzung der zuständigen Behörden sichergestellt sei, dass Frauen im Raum Lippstadt bei einem Schwangerschaftskonflikt wohnortnahe medizinische Angebote finden. Dass aber katholisch mitgetragene Kliniken aus ihrer Überzeugung heraus keine nicht-indizierten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entspreche dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht religiöser Träger. Diese Verschiedenheit in Haltung und Versorgung sei Ausdruck einer pluralen Gesundheitsstruktur. Inmitten dieser Vielfalt stehe man aus dem Glauben heraus zu der eigenen Überzeugung und möchte mit den Angeboten dazu beitragen, dass Frauen und Familien in Konfliktsituationen nicht allein bleiben und Perspektiven für ein Ja zum Leben finden.

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