
Wer aufgrund einer schweren Sehbehinderung in seinem Alltag eingeschränkt sei, habe Anspruch auf einen so genannten Nachteilsausgleich. Zurzeit erhalten stark sehbehinderte Menschen monatlich 77 Euro. Ob jemand als stark sehbehindert gilt, entscheidet der Arzt. Die Unterstützung des LWL gehe allerdings über die finanziellen Hilfen hinaus, heißt es. Besonders am Arbeitsplatz stoßen Menschen mit Sehbehinderung oft auf Hindernisse. Deshalb berate der LWL-Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung zusammen mit den Integrationsfachdiensten vor Ort sowohl Betroffene als auch deren Arbeitgeber bei der individuellen Anpassung des Arbeitsplatzes und finanziere entsprechende Hilfsmittel.
Hintergrund:
Der Tag der Sehbehinderten ist ein nationaler Aktionstag, um unter dem Motto "Ich sehe so, wie du nicht siehst" auf die Situation und die Belange von Menschen mit Sehbehinderung aufmerksam zu machen. Der Tag wurde vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) 1998 ins Leben gerufen und findet seither jährlich am 6. Juni statt.
Mehr Infos zum Sehbehindertengeld beim LWL gibt es hier.