Taschrenrechner am Steuer: BHG muss entscheiden
Veröffentlicht: Mittwoch, 23.10.2019 13:13
Mann wurde in Erwitte mit einem Taschenrechner am Steuer geblitzt.

Ist ein Taschenrechner am Steuer genauso verboten wie ein Handy am Steuer? Diese Frage muss nun der Bundesgerichtshof
klären. Im Mai letzten Jahres wurde ein Mann in Erwitte geblitzt. Er sollte eine Geldstrafe bezahlen, weil er A zu schnell war und B. ein Taschenrechner am Steuer benutzte. Der Immobilienmakler aus dem Kreis hatte mit dem Taschennrechner seine Provision ausgerechnet und ist geblitzt worden.
Gegen das Bußgeld von 147,50 Euro hat der Makler geklagt - und sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg berufen, wonach ein Taschenrechner nicht unter die «Verbotsnorm» fällt. Das OLG Hamm hingegen war der Meinung, dass ein elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät sei und damit der Information diene. Laut Straßenverkehrsordnung darf so ein Gerät nicht beim fahren benutzt werden. Weil beide Gerichte unterschiedlicher Auffassung waren - muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.