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Toter Kranich im Lippetal: Test auf Geflügelpest
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Toter Kranich im Lippetal: Test auf Geflügelpest

UPDATE: Das Friedrich-Löffler-Institut hat die Geflügelpest bei einem Kranich in Lippetal-Schoneberg offiziell bestätigt. In einer Hobbyhaltung mussten bereits 49 Tiere vorsorglich getötet werden.

Veröffentlicht: Montag, 27.10.2025 13:30

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Geflügelpest-Verdacht in Lippetal wird zur traurigen Gewissheit

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Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest bei dem toten Kranich aus Lippetal-Schoneberg bestätigt. Das Ergebnis wurde dem Kreisveterinärdienst am heutigen Montag (27.10.) zugestellt. Der Kranich war bereits am 20. Oktober gefunden worden und hatte damit die Befürchtungen über die Ausbreitung der hochansteckenden Aviären Influenza in der Region ausgelöst. Parallel zu diesem Fall musste der Veterinärdienst bereits drastische Maßnahmen in einer lokalen Hobbyhaltung ergreifen.

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49 Tiere in Lippetal vorsorglich getötet

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Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA OWL) hat in einer Hobbyhaltung in Lippetal Aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen. Bereits am gestrigen Sonntag (26.10.) mussten dort alle 49 Tiere - Enten, Gänse und Hühner - vorsorglich getötet werden. Elf Tiere waren bereits am Samstag an der Geflügelpest verendet, die restlichen 38 Tiere wurden im Sinne des Tierseuchenschutzes getötet. Die Haltung wurde komplett für Besucherverkehr, den Ein- und Verkauf von Tieren sowie den Tiertransport gesperrt. Das endgültige Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts für diesen Fall erwartet der Kreisveterinärdienst frühestens am Mittwoch (29.10.).

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Kreisveterinärdienst empfiehlt freiwillige Aufstellung

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Der Kreisveterinärdienst sieht zum jetzigen Zeitpunkt von einer offiziellen Aufstallpflicht ab, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür derzeit nicht gegeben sind. Dennoch empfiehlt die Behörde allen Geflügelhaltern im Kreisgebiet und insbesondere in der Gemeinde Lippetal dringend, ihr Geflügel eigenverantwortlich aufzustallen. Nach dem Tiergesundheitsgesetz ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung oder Ausbreitung von Tierseuchen nach Möglichkeit zu verhindern. Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen können Hobby- und Kleingeflügelhalter dem Merkblatt "Geflügelpest/Vogelgrippe" des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen entnehmen.

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Hohe Ansteckungsgefahr erfordert schnelles Handeln

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Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen meist nur wenige Stunden bis Tage. Der Kreisveterinärdienst bittet daher alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle umgehend zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten können Geflügelhalter den Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest kontaktieren.

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Bestätigter Fall im Kreis Paderborn

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Im Nachbarkreis Paderborn, konkret in Delbrück-Lippling, gibt es auch einen bestätigten Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand. 

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Hintergrund: Wenn Wildvögel zur Gefahr werden

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Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, die durch hochpathogene Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen wird. Alle Nutzgeflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für weitere Ansteckungen dienen.

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