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Tricksereien beim Trinkgeld
© Tim Reckmann, FotoDB.de
Symbolbild
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Tricksereien beim Trinkgeld

Das Trinkgeld gehört den Kellnern und Köchen - und nicht etwa dem Chef oder der Chefin.

Veröffentlicht: Freitag, 02.08.2019 04:10

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Im gesamten Kreis Soest arbeiten 5830 Menschen in der Gastronomie. Aber nicht jeder bekäme das Trinkgeld, das ihm zustehe, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Südwestfalen.

Besonders in kleinen Betrieben verwalten einige Chefs die Trinkgeldkasse selbst. Es komme sogar vor, dass manche Arbeitgeber das Trinkgeld vom Personal zurückfordere.

Dabei ist das Trinkgeld ein Dankeschön vom Gast für den guten Service der Mitarbeiter und muss auch nicht versteuert werden.

Da im Gastgewerbe auch viele nur befristet oder als Minijob arbeite, trauen sie sich nicht etwas gegenüber dem Chef zu sagen, aus Angst, den Job zu verlieren.

Betroffene sollen sich daher an die Gewerkschaft wenden.

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