
Verbot zur Wasserentnahme wohl bis Dezember
Bei uns im Kreis Soest sind die beiden Gemeinden Wickede und Ense an der Ruhr betroffen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 15. Juli 2026, in Kraft. Nach Angaben der Bezirksregierung soll sie voraussichtlich bis Montag, 30. November 2026, gelten.
Auch private Gartenbewässerung betroffen
Verboten ist damit nicht nur die Entnahme größerer Wassermengen. Auch kleinere Mengen für die Bewässerung privater Gärten dürfen dann nicht mehr aus der Ruhr gepumpt werden.
Ausgenommen bleiben das Tränken von Tieren für Landwirte und das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Bei Verstößen können Bußgelder fällig werden.
Lippe vorerst nicht betroffen
Für die Lippe gibt es erst mal keine Allgemeinverfügung. Die Bezirksregierung teilt mit, dass der Wasserstand da derzeit noch in einem weniger kritischen Bereich liegt. Gleichzeitig bittet sie aber auch an der Lippe um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen.
Märkischer Kreis schon länger betroffen
Wasser aus Flüssen und Seen entnehmen - bei unseren Nachbarn im Märkischen Kreis ist das schon seit letzter Woche verboten. Im Kreis Soest gab es vor einigen Tagen noch Entwarnung vom Kreis.
Die Pegelstände der Gewässer hier lägen überwiegend über dem mittleren Niedrigwasserstand, teilte der Fachbereich Wasserwirtschaft mit.
Neues Niedrigwasser-Informationssystem startet
Gleichzeitig startet in Deutschland heute das neue Niedrigwasserinformationssystem - kurz NIWIS. Es bündelt die Daten aus den Messnetzen von Bund und Ländern und zeigt bei längeren Trockenphasen, wo Wasser knapp werden könnte.
Kommunen können damit einschätzen, ob Wasser gespart werden muss; Landwirte können die Berieselung ihrer Felder besser planen. Die Daten werden täglich aktualisiert.