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Ausnahmeregelung für Ukrainer im Kreis Soest bis September verlängert
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Die Ausnahmeregelung lief eigentlich Ende März aus. Allerdings kann eine Verlängerung beantragt werden: Bund und Land haben die Sonderregelung jetzt bis Ende September verlängert, so der Kreis Soest. Der Kreis schreibt alle ukrainischen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter im Kreis Soest an, die schon eine Ausnahmegenehmigung haben und weist sie auf die Verlängerungsmöglichkeit hin.
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Nötige Unterlagen für die Ausnahmeregelung im Kreis Soest
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Wer eine Ausnahme beantragen will, braucht dafür ein paar Unterlagen. Dazu gehören:
- Eine gültige Grenzversicherung
- Das ukrainische Zulassungsdokument
- Eine gültige deutsche Sicherheitsprüfung
- Der Ausweis des Antragstellers
Die Ausstellung und Verlängerung sind gebührenpflichtig und kosten 25 Euro.
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