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Die über 8000 Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe im Kreis Soest sollten jetzt ihren Anspruch auf Urlaubsgeld überprüfen. Dazu fordert die heimische Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen - wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk - ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt. Nach NGG-Angaben beläuft sich die Sonderzahlung meist auf ein halbes Monatseinkommen. Das Urlaubsgeld wird meistens mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Wer trotz tariflichen Anspruchs leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.
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