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Mit dem Juni-Gehalt bekommen viele Menschen im Kreis Soest etwas extra Geld. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erinnert die Beschäftigten in der Gastro-Branche im Kreis Soest auf das Urlaubsgeld zu achten, denn auch sie haben Anspruch darauf. Die Extra-Zahlung sei klar im Tarifvertrag geregelt, sagt die NGG. Trotzdem gingen viele leer aus. Gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften würde das Urlaubsgeld gern vergessen. Die Beschäftigten sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen.
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